Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.10



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Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG am 04.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 und Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Auch wenn die Ausschüttungsquote mit ca. 35% nicht der von der SdK geforderten Größenordnung von ca. 40%-50% entspricht, wird zugestimmt, da fast der gesamte Bilanzgewinn ohne vorherige Zuführung zu den Gewinnrücklagen ausgeschüttet wird. Die marginale Teilthesaurierung wird begrüßt, da die Gesellschaft bisher davon profitiert hat, dass die Eigenkapital-Ausstattung in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden ist und für die branchentypisch besonders relevanten Ratings erhebliche Bedeutung hat.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand - erstmals unter Leitung des neuen Vorstandsvorsitzenden - hat erfolgreich gearbeitet und durch den Ausbau der Position in der Leben-Rückversicherung in den USA die globale Aufstellung des Unternehmens deutlich verbessert. Auch der überdurchschnittlich gestiegene Kurs der Aktie trägt dieser Entwicklung Rechnung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand ausreichend überwacht und beraten. Er ist - auch durch die starke Stellung der Konzernobergesellschaft Talanx - durch zahlreiche Genehmigungsvorbehalte für wichtige Geschäfte verhältnismäßig stark in die operative Leitung involviert und hat seinen Teil zum Erfolg in 2009 und zur globalen Aufstellung beigetragen. Kritisch anzumerken ist, dass die Vergütung des Aufsichtsrats mit knapp 900 T€ für 9 Mitglieder deutlich zu hoch ist, außerdem ist der variable Anteil mit ca. 60% unproportional hoch. Kritisiert werden muss zum einen, dass die Gesellschaft zum einen nicht der Anregung nach Nr. 5.2 Satz 2 DCGK folgt, wonach der AR-Vorsitzende nicht auch zugleich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sein soll zum anderen, dass die Gesellschaft dies nicht offenlegt, wenn auch hierzu keine Pflicht nach § 161 AktG besteht.

TOP 5
Beschlussfassungen über die Änderung der Satzung (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich um gebotene Anpassungen an die durch das ARUG geänderte Rechtslage.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Hier geht es um die Erneuerung des bisherigen Beschlusses über die Möglichkeit des Erwerbs von bis zu 10% eigener Aktien, jetzt allerdings für 5 Jahre (Änderung der Frist durch das ARUG). Die gewünschte Flexibilität ist sinnvoll im Hinblick auf - u.a. - ggf. mögliche Übernahme von Geschäften (s.a. den nachfolgenden TOP 7).

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse

Zustimmung
Begründung: Die Möglichkeit zur Veräußerung der Aktien in den beiden aufgeführten Fällen - Verkauf an institutionelle Anleger bzw. Dritte bei einem Unternehmenszusammenschluss - ist sinnvoll, um die weitere Entwicklung des Unternehmens ggf. flexibel gestalten zu können. Außerdem hat die Verwaltung in der Vergangenheit gezeigt, dass sie verantwortungsvoll mit den eingeräumten Möglichkeiten umgeht.

TOP 8
Beschlussfassung über die Erneuerung des genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung:
Begründung: Die SdK wendet sich generell gegen Kapitalvorratsbeschlüsse, die mehr als 25% des Grundkapitals ausmachen, da die SdK die Auffassung vertritt, dass derartiger Größenordnungen schon allein wegen der deutlich unterschiedlichen Berichtstiefe bei Vorliegen des konkreten Bedarfes/Projektes der HV zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung:
Begründung: Ohne genehmigtes Kapital (vgl. TOP 9) kann auch kein Teil von diesem für Mitarbeiteraktien verwendet werden.

TOP 10
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Enthaltung
Begründung: Das neue Vergütungssystem enthält alle vom VorstAG angesprochenen Komponenten und ist daher grundsätzlich zustimmungsfähig. Allerdings ist nach den vorliegenden schriftlichen Erläuterungen nicht klar, zu welchen Entgelthöhen es führen wird bzw. führen kann. Das muss zunächst geklärt werden. Sollten diese Erklärungen positiv ausfallen, kann ggf. zugestimmt werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.