Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.10



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Hauptversammlung der burgbad AG am 11.05.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die burgbad Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,20 Euro je Aktie setzt die Gesellschaft ihre sehr aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik fort (über 80% Ausschüttungsquote).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in 2009 sehr umsichtig und erfolgreich geführt. Trotz der schwierigen Wirtschaftslage konnte das Ergebnis gesteigert werden. Ausserdem ist das Unternehmen gut auf die Zukunft ausgerichtet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat, soweit erkennbar, die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen und den Vorstand angemessen beraten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Warth & Klein zum Abschlussprüfer kann ohne Bedenken zugestimmt werden. Die bisherigen Prüfungen sind ersichtlich kompetent und vollständig durchgeführt worden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen stellen Anpassungen an die Vorschriften des ARUG dar. Zustimmung, da problemlos.

TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der burgbad Aktiengesellschaft auf die ECZACIBAªI Yapi Gereçleri San. ve Tic. A.S., Istanbul, Türkei, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze Out)

Ablehnung
Begründung: Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnt die SdK jeden Ausschluss von Aktionären gem. § 327a AktG ab. Dessen ungeachtet erscheint die festgesetzte Abfindung (zu) niedrig und sollte ggfs. in einem Spruchstellenverfahren überprüft werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.