Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 29.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2009, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Auch wenn die Dividende auf Euro 0,70 je Aktie angepasst wurde, ist dieses nur eine Zurückführung auf das Niveau 2007. Für das Jahr 2008 gab es einen Bonus in Höhe von Euro 0,20.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Im Bereich Consumers liegt die Umsatzrendite nach wie vor im zweistelligen Bereich, auch wenn sie aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise gefallen ist. Im Bereich Tesa ist der Umsatz um 12 % rückläufig und das Ergebnis ist auch im zweistelligen Bereich positiv; erheblich besser als vor einem Jahr prognostiziert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich hat der Aufsichtsrat gut mit dem Vorstand zusammengearbeitet und die Entwicklung des Konzerns weiterhin vorangetrieben, um die Märkte in Amerika und Asien weiter auszubauen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers ist zuzustimmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Angesichts des hohen Bestands an eigenen Aktien erscheint ein erneuter Vorratsbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt als wenig sinnvoll. Sollte die Gesellschaft nach Auffassung der Verwaltung zudem über überschüssiges Kapital verfügen, so böte sich aus Sicht der SdK eine Auskehrung an alle Aktionäre an.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I nach § 5 Abs. 2 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK steht aufgrund negativer Erfahrungen mit Vorratsbeschlüssen zur Kapitalerhöhung diesen bereits bei Vorhandensein eines Bezugsrechts aller Aktionäre skeptisch gegenüber (Berichterstattung, Beschlussfassung über den konkreten Einzelfall, Verwendung nicht bezogener Aktien), so lehnt die SdK in diesem Kontext Bezugsrechtsausschlüsse oberhalb der zu akzeptierenden 10%-Grenze und für umfangreiche Sacheinlagen in der Regel ab. Letztere sollten im Wege einer außerordentlichen Hauptversammlung durchgeführt werden. Aus Perspektive der SdK müssen außerdem die TOP 7 bis 9 in einem Sachzusammenhang und nicht isoliert gesehen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals II nach § 5 Abs, 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals II; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 7
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals III nach § 5 Abs. 4 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe TOP 7
TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie des bestehenden bedingten Kapitals nach § 5 Abs. 5 der Satzung und über die erneute Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals; Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Um die finanzielle Lage der Aktiengesellschaft flexibel zu halten, wird ein genehmigtes Kapital I – III vorgeschlagen. Da die Gesellschaft in der Vergangenheit mit Augenmaß damit umgegangen ist, ist diesem Vorschlag zuzustimmen.
TOP 11
Beschlussfassung über Anpassungen der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Den gesetzlichen Änderungen ist zuzustimmen. Sie sind aus Sicht der SdK unproblematisch.
TOP 12
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist der Angemessenheit der Vorstandsvergütung zuzustimmen. Bei diesem DAX-Konzern ist anzumerken, dass dieser nicht von Managern, sondern von Unternehmern geführt wird.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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