Hauptversammlung der Gerresheimer AG am 29.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2009, des
Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts einschließlich
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4,
315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2009 (1. Dezember 2008 – 30. November 2009)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG
Zustimmung
Begründung:
Die Eigenkapitalquote beträgt nur 36%. Vor diesem Hintergrund ist es
sinnvoll, den Bilanzgewinn vorzutragen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Der Jahresüberschuss konnte aufgrund des Schuldenabbaus gesteigert werden.
Im Krisenjahr 2009 kam es nur geringfügig zu Umsatzverlusten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Die Kontrolle war effizient. Der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich,
jedoch könnte er detailliertere Angaben zur zukünftigen Entwicklung
enthalten. Diese wurde nur in der AR-Sitzung vom 09.09.09 erörtert.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Der Wirtschaftsprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung:
Ein unmittelbarer Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist grundsätzlich
problematisch, auch wenn hier den gesetzlichen Erfordernissen nach § 100
AktG entsprochen wird.
TOP 7< br>
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung:
Die Satzungsänderungen sind grundsätzlich sinnvoll, jedoch soll unter Ziffer
g) in § 14 ein neuer Absatz 3 zur variablen Aufsichtsratsvergütung eingefügt
werden. Die SdK lehnt eine variable Vergütung grundsätzlich ab, da sie der
vom Gesetzgeber vorgesehen Kontrollfunktion des AR nicht gerecht wird.
Darüber hinaus schreibt die Gesellschaft selbst in ihrer
Entsprechenserklärung auf S. 19 des Geschäftsberichtes, dass sie eine feste
Vergütung für besser geeignet hält. Es entsteht daher die Frage, was der
Aktionär nun glauben soll.
Zuletzt enthält die Berechnungsmethodik der zusätzlichen AR-Vergütung
zahlreiche Ausnahmen zugunsten des Aufsichtsrates. Sie ist kompliziert in
der Umsetzung, führt zu einer deutlichen Erhöhung der Bezüge und lädt zu
einem Gestaltungsmissbrauch ein.
Die zusätzliche (!) Vergütung ist daher abzulehnen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung:
Die Vergütung enthält eine Change-of-Control-Klausel. Der Vorstand ist
Angestellter des Unternehmens. Ein Wechsel der Kontrolle darf nicht dazu
führen, dass der Vorstand unter Fortsetzung seiner Bezüge frei entscheiden
kann, ob er das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Weiterhin lehnt die SdK Aktienoptionen wie Phantom-Stock-Programme (S. 66 /
67 des GB) grundsätzlich ab.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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