Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.04.10



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Gerresheimer AG am 29.04.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2009, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 (1. Dezember 2008 – 30. November 2009)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

Zustimmung
Begründung: Die Eigenkapitalquote beträgt nur 36%. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, den Bilanzgewinn vorzutragen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Jahresüberschuss konnte aufgrund des Schuldenabbaus gesteigert werden. Im Krisenjahr 2009 kam es nur geringfügig zu Umsatzverlusten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle war effizient. Der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich, jedoch könnte er detailliertere Angaben zur zukünftigen Entwicklung enthalten. Diese wurde nur in der AR-Sitzung vom 09.09.09 erörtert.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Wirtschaftsprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Enthaltung
Begründung: Ein unmittelbarer Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist grundsätzlich problematisch, auch wenn hier den gesetzlichen Erfordernissen nach § 100 AktG entsprochen wird.

TOP 7< br> Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die Satzungsänderungen sind grundsätzlich sinnvoll, jedoch soll unter Ziffer g) in § 14 ein neuer Absatz 3 zur variablen Aufsichtsratsvergütung eingefügt werden. Die SdK lehnt eine variable Vergütung grundsätzlich ab, da sie der vom Gesetzgeber vorgesehen Kontrollfunktion des AR nicht gerecht wird.
Darüber hinaus schreibt die Gesellschaft selbst in ihrer Entsprechenserklärung auf S. 19 des Geschäftsberichtes, dass sie eine feste Vergütung für besser geeignet hält. Es entsteht daher die Frage, was der Aktionär nun glauben soll.
Zuletzt enthält die Berechnungsmethodik der zusätzlichen AR-Vergütung zahlreiche Ausnahmen zugunsten des Aufsichtsrates. Sie ist kompliziert in der Umsetzung, führt zu einer deutlichen Erhöhung der Bezüge und lädt zu einem Gestaltungsmissbrauch ein.
Die zusätzliche (!) Vergütung ist daher abzulehnen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Die Vergütung enthält eine Change-of-Control-Klausel. Der Vorstand ist Angestellter des Unternehmens. Ein Wechsel der Kontrolle darf nicht dazu führen, dass der Vorstand unter Fortsetzung seiner Bezüge frei entscheiden kann, ob er das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Weiterhin lehnt die SdK Aktienoptionen wie Phantom-Stock-Programme (S. 66 / 67 des GB) grundsätzlich ab.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.