Hauptversammlung der KUKA AG am 29.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts,
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs.
4 und Abs. 5 HGB, sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts zu den
Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands
Einzelentlastung (Zustimmung/Enthaltung)
Begründung:
Die drei neuen Vorstände sind erst im 4. Quartal 2009 bestellt worden. Ihre Arbeit anhand dieser kurzen Zeit bis zum Jahresende 2009 vor dem Hintergrund des außerordentlich schlechten Ergebnisses 2009 (Konzernergebnis nach Steuern -75,8 Mio €) zu beurteilen, dürfte nicht zielführend sein. Deshalb wird in diesem Fall Entlastung empfohlen.
Im Fall der noch in 2009 ausgeschiedenen Vorstände Dr. Kayser (bis 30.9.2009) und Dr. Rapp (bis 30.9.2009) empfehlen wir noch \"Enthaltung\", da das schlechte Jahresergebnis der KUKA, insbesondere als Zulieferer der Automobilindustrie, auch auf deren außergewöhnliche Krisensituation zurückzuführen ist.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
Obgleich auch für den AR Einzelentlastung vorgesehen ist, empfehlen wir Zustimmung für alle AR-Mitglieder, also auch für die in 2009 ausgeschiedenen Personen, weil eine Erfolgs- bzw. Misserfolgszurechnung im einzelnen in diesem Zusammenhang sehr schwierig wenn überhaupt möglich sein dürfte. Hinzu kommt, dass diesbezügliche wesentliche AR-Fehler in Einzelfällen für uns nicht erkennbar sind.
TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es sind uns keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl der aufgeführten AR-Kandidaten sprechen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts;
Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit
Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Erwerbs- und
Verwendungsermächtigung
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft sollte die verfügbaren Mittel auf das operative Geschäft konzentrieren. Für einen Rückkauf eigener Aktien besteht aus Sicht der SdK, auch mit Blick auf die untenstehenden Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung, kein Raum.
TOP 6
Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss bei der Ausnutzung des bestehenden genehmigten
Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III (2010) mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende
Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Angesichts der Restrukturierungssituation der Gesellschaft erhöht der Beschlussvorschlag den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Weise..
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und
Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer
Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf
diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder
Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechender Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Diesem komplexen Beschlussvorschlag (incl. Satzungsänderung) sollte ebenfalls zugestimmt werden. Er dient nämlich als Finanzierungsvariante der Steigerung der Erfolgsaussichten des Unternehmens gerade auch vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Gleichzeitig zeigt sich die KUKA AG bereit, die sog. \"10 % - Grenze\" gem. § 186 AktG grundsätzlich im einzuhalten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Beherrschungs- und
Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge zwischen der KUKA
Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften (i) KUKA Systems GmbH, (ii) KUKA Roboter GmbH, (iii) KUKA Dienstleistungs GmbH und (iv) IWKA PACKAGING GmbH
Zustimmung
Begründung:
Dieser Beschlussvorschlag in Form von Nachträgen dient im Wesentlichen dazu, die steuerliche Anerkennung von bereits bestehenden Beherrschungs- und Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträgen mit vier Tochtergesellschaften sicherzustellen.
TOP 9
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Dieser Beschlussvorschlag in Form von Nachträgen dient einmal der Anpassung an das \"Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechtsrichtlinie\" (ARUG) und ist somit erforderlich geworden. Zum anderen ergibt sich eine Satzungsänderung daraus, dass die aktuelle Unternehmenskonzeption eine Änderung des \"Gegenstands des Unternehmens\" ebenfalls erforderlich macht.
TOP 10
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht,
des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010
Zustimmung
Begründung:
Es gibt keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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