Hauptversammlung der RWE AG am 22.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie des
zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den
Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den
übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt. Es wird eine
Dividende in Höhe von 53 % des nachhaltigen Nettoergebnisses ausgeschüttet.
Dies entspricht 3,5 Euro pro Aktie. Dies ist angemessen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2009 die prognostizierten
Ziele erreicht.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Aufsichtsrat seinen
Pflichten im Geschäftsjahr nicht nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder
Ablehnung
Begründung:
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird nicht gebilligt. Zwar
enthält das System viele Punkte, die auch die SdK fordert, doch haben die
Vorstandsmitglieder eine so genannte \"Change-of-Control-Klausel\", wonach der
Vorstand sein Amt niederlegen darf, wenn im konkreten Fall jemand 30 % der
Stimmrechte an der Gesellschaft erwirbt. Solche Klauseln lehnt die SdK
grundsätzlich ab. Daher kann das System insgesamt nicht gebilligt werden.
Hinzu kommt, dass gewisse Bedenken dahin bestehen, dass der
Vorstandsvorsitzende mehr als 4 mal so viel verdient, wie seine
Vorstandskollegen. Dies erscheint nicht nachvollziehbar.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
2010
Begründung: Siehe TOP 6.
TOP 8
Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Sämtliche Kandidaten scheinen für das Amt geeignet zu sein.
TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter
Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Trotz einer grundsätzlichen Bevorzugung der Dividendenauskehrung gegenüber dem Aktienrückkauf sowie der prinzipiellen Ablehnung der SdK gegenüber einem Überhandnehmen von „Ermächtigungen aller Art“ wäre der vorliegende Aktienrückkauf grundsätzlich zustimmungsfähig gewesen. Allerdings sieht dieser auch den Einsatz von Derivaten beim Rückkauf vor. Die SdK ist
grundsätzlich der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, wenn die Gesellschaft
mit Derivaten auf die eigenen Aktien Einfluss nehmen kann.
TOP 10
Änderung von § 2 Absatz (1) (Gegenstand des Unternehmens), § 10 Absatz (8)
Satz 2 (Einberufung, Beschlussfassung), § 14 Absatz (2) Satz 2 (Ort und
Einberufung), § 15 Absatz (3) (Teilnahme an der Hauptversammlung), § 16
(Beschlussfassung) und § 17 Absatz (2) Satz 2 (Vorsitz in der
Hauptversammlung) der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind sinnvoll und aus Sicht der SdK unproblematisch.
TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrags mit der RWE Supply & Trading GmbH
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind unproblematisch.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|