Hauptversammlung der Delticom AG am 11.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §
289 Abs. 4 Nr. 1–5 und Abs. 5 beziehungsweise § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung von 1,70 € (Vorjahr umgerechnet 1 €) entspricht der Vollausschüttung des Ergebnisses. Die Höhe ist richtig, da das Unternehmen eine EK-Quote von über 50% und eine hohe Liquidität hat. Kapitalbedarf für Expansion etc. besteht nicht.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in dem immer noch stark wachsenden Unternehmen ein Rekord-Ergebnis 2009 erwirtschaftet. Das Unternehmen ist auch weiterhin auf ein zweistelliges Wachstum ausgerichtet.
Ein bisschen Glück kam auch noch dazu und hat bestimmt nicht geschadet.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil am Erfolg der Gesellschaft durch Überwachung und Beratung des Vorstands sowie durch Genehmigung wesentlicher Geschäfte und strategische Weichenstellung beigetragen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2010
Zustimmung
Begründung: PwC hat die letzten Jahresabschlüsse ohne Beanstandung geprüft und ist außerdem nur in geringem Umfang mit sonstigen Beratungsleistungen für die Delticom AG tätig. Ein Wechsel ist noch
nicht geboten.
TOP 6
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung
Begründung: Mit diesem üblichen Vorratsbeschluss - der den vorjährigen erneuern soll - soll die Flexibilität der Unternehmensführung bei Akquisitionen etc. gesteigert werden. Dem ist bei der gegebenen
Situation zuzustimmen.
TOP 7
Satzungsänderungen zur Umsetzung des ARUG
Zustimmung
Begründung: Dieses Satzungsänderungen sind vernünftige Umsetzungen des geltenden Rechts.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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