Hauptversammlung der MTU Aero Engines Holding AG am 22.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der MTU Aero Engines Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von 0,93 € auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttung von ca. 32% des Konzernjahresüberschusses. Aufgrund der Probleme mit der Fertigstellung des A400M Auftrages und den damit verbundenen Risiken erscheint eine hohe Thesaurierungsquote der Gewinne
ratsam und somit die Ausschüttungsquote angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung.
Begründung:
Der Vorstand hat die Gesellschaft solide durch die Wirtschaftskrise geführt. Der Umsatz und Ertrag lagen nur gering unter den Rekordwerten des vorangegangenen Geschäftsjahres. Die Steigerung der Mitarbeiteranzahl im F&E-Bereich zeigt deutlich, dass der Vorstand auch an die längerfristige
Perspektive des Konzerns denkt. Problematisch erscheint zur Zeit nur das Problemfeld rund um die Fertigstellung des A400M.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung.
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen Pflichten in fünf Aufsichtsratssitzungen während des Jahres 2009 nachgekommen. Die Anwesenheitsquote war mit fast 97% hoch. Es sind daher keine Punkte
erkennbar, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Zustimmung.
Begründung:
Mit Deloitte&Touche soll einer der Big 4 zum Abschlussprüfer bestellt werden. Es spricht aus der bisherigen Erfahrung mit diesem Prüfer nichts gegen eine Bestellung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Zustimmung.
Begründung:
Zur Erhöhung der Flexibilität bei Zahlungen von eventuellen
Unternehmenserwerben mit eigenen Aktien erscheint ein Aktienrückkaufprogramm
sinnvoll. Die gute Liquiditätssituation im Konzern spricht ebenfalls nicht
gegen ein solches Aktienrückkaufprogramm.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären u.a. die
Stimmabgabe auf der Hauptversammlung und sind somit begrüßenswert.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals I
und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I; Änderung von § 4 Absatz 5
der Satzung
Zustimmung.
Begründung:
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals erhöht die Flexibilität des
Unternehmens bei Übernahmen und in Krisensituation. Da die Ermächtigung auf
10% des Grundkapitals begrenzt ist, erscheint eine zu hohe Verwässerung der
Altaktionäre ausgeschlossen und der Vorschlag somit zustimmungsfähig.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals
II und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II; Änderung von § 4
Absatz 6 der Satzung
Zustimmung.
Begründung:
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals erhöht die Flexibilität des Unternehmens bei Übernahmen und in Krisensituation. Die Ermächtigung umfasst ca. 37% des Grundkapitals. Durch eine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses auf 20% des existierenden Grundkapitals im Zuge der
Bedienung von Wandel-/ Optionsanleihen werden die Forderungen der SdK erfüllt. Somit ist im Falle der Ausübung keine unakzeptable, hohe Verwässerung der Altaktionäre gegeben.
TOP 10
Beschlussfassung über die Reduzierung des Bedingten Kapitals; Änderung
von § 4 Abs. 7 der Satzung
Zustimmung.
Begründung:
Da das Bedingte Kapital nicht mehr im vollen Umfang benötigt wird, erscheint eine Anpassung der Satzung sinnvoll.
TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts; Schaffung eines Bedingten Kapitals; Ergänzung von § 4 der Satzung um einen neuen Absatz 8
Zustimmung.
Begründung:
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals erhöht die Flexibilität des Unternehmens bei Übernahmen und in Krisensituation. Die durch den Vorschlag theoretische mögliche Verwässerung der Altaktionäre in Höhe von 50% erscheint sehr hoch. Jedoch besteht generell ein Bezugsrecht für die zum Zeitpunkt der Ausgabe der Wandel-/Optionsanleihen bestehenden Aktionäre, welches nur eingeschränkt wurde, für den Fall, dass die bestehenden Aktionäre nicht um mehr als 10% verwässert werden. Somit sind die Forderungen der SdK erfüllt.
TOP 12
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Das Vergütungssystem an sich erscheint von seiner Struktur her angemessen, da es eine langfristige variable Vergütungskomponente vorsieht, welche anreizkompatibel gestaltet ist, und das Grundgehalt und die Altersvorsorge ergänzt. Die Vorstandgehälter erscheinen insgesamt jedoch am oberen Ende des vertretbaren.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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