Hauptversammlung der ERGO Versicherungsgruppe AG am 12.05.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2009
Zustimmung
Begründung: Nach einem Dividendenausfall im Vorjahr wird eine Ausschüttung von 60 Cent/Aktie vorgeschlagen. Obwohl die Ausschüttungsquote unter 30% liegt, kann dem Vorschlag zugestimmt werden, da es sachgerecht erscheint, zunächst durch eine entsprechende Rücklagenzuweisung das Unternehmen zu stärken.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Konzern 2009 umsichtig erfolgreich geführt. M it dem grundlegenden Beschluss zur zukünftigen Markenstrategie des Konzerns ist für die Zukunft und den Ausbau des Konzerns eine gute Basis gelegt worden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat die ihm obliegenden Aufsichts- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten kann zugestimmt werden. Die meisten Kandidaten haben bereits erfolgreich als Aufsichtsräte für die Gesellschaft gearbeitet. Die Qualifikationen der neuen Kandidaten stehen außer Zweifel.
TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERGO Versicherungsgruppe Aktiengesellschaft auf die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Aus grundsätzlichen Erwägungen lehnt die SdK jeden Ausschluss von Aktionären gem. § 327a AktG. Ab. Dessen ungeachtet erscheint die festgesetzte Abfindung (zu) niedrig und sollte gegebenenfalls in einem Spruchstellenverfahren überprüft werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|