Hauptversammlung der Kässbohrer Geländefahrzeug AG am 25.03.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der
Kässbohrer Geländefahrzeug AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008/2009 sowie des Berichts des
Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009.
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung zu erteilen sein, da er sich stets seinen Aufgaben gestellt hat. Die Entwicklung der Gesellschaft lässt keine Beanstandung erkennen. Wenngleich den Unterlagen zu entnehmen ist, dass die Aussichten für das begonnene Geschäftsjahr mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009.
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist zu entlasten, da er seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung stets nachgekommen ist. Er hat insbesondere an der Weichenstellung zur langfristigen Finanzierung des nach Art eines Projektgeschäftes sich darbietenden Geschäftsmodells auf neuere Lösungsansätze hingewirkt.
TOP 4
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen den Kandidaten bestehen seitens der SdK keine Bedenken. Die SdK geht dabei davon aus, dass der Kandidat sich auf der HV dem Auditorium näher vorstellen und seine Eignung deutlich machen wird.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/2010.
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zustimmen, da es keinerlei Bedenken gegen die vorgeschlagene Prüfungsgesellschaft gibt.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|