Hauptversammlung der e-m-s new media AG am 23.03.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für die
Gesellschaft und des Konzernlageberichts jeweils mit dem erläuternden
Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand legt im März 2010 den Geschäftsbericht 2008 vor. Die erhebliche Zeitverzögerung liegt in der anhaltenden Unternehmenskrise begründet. Die AG ist weiter überschuldet und in einem \"scheintoten\" Zustand. Die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen lassen noch keine Aussicht auf Fortbestand der Gesellschaft erkennen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft ist weiter in der Existenzkrise. Trotz deutlicher
Sanierungsfortschritte wäre eine wirksamere Einflussnahme des AR
geboten gewesen.
TOP 4
Ersatzwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Herr Heise ist Aktionärsvertreter und geeignet die Kontrolle auszuüben
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagene AP ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen. Der Prüfungsbericht 2008 ist nicht zu beanstanden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 5 Abs. 1 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Änderung entspricht einer Anpassung an die geänderten aktuellen bzw. gesetzlichen Regelungen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Streichung von § 7 Abs. 1 Satz 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Änderung entspricht einer Anpassung an die geänderten aktuellen bzw. gesetzlichen Regelungen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Streichung von § 14 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 Satz 2
der Satzung
Zustimmung
Begründung: Die Änderung entspricht einer Anpassung an die geänderten aktuellen bzw. gesetzlichen Regelungen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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