Hauptversammlung der MAN SE am 01.04.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht der MAN SE und
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE
Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Die Zahlung einer
Dividende von 0,25 Euro erscheint vor dem Hintergrund der Lage der
Gesellschaft angemessen.
TOP 3
Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt, soweit die Entlastung vom
Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagen wird. Die Gesellschaft hat sich im
letzten Jahr angesichts der Finanzkrise noch relativ gut geschlagen. Auch
der Vertagung der Entlastung der übrigen Vorstandsmitglieder erscheint
sinnvoll. Zunächst ist der Sachverhalt der Korruption im Konzern hinreichend
aufzuarbeiten, bevor über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entschieden
werden kann.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Zwar ist die SdK
der Ansicht, dass der Vorsitzende und weitere Vertreter von Volkswagen im
Aufsichtsrat der Gesellschaft einen fortlaufenden Interessenkonflikt haben,
doch wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Personen Mitglied
des Aufsichtsrats der Gesellschaft sein können. Dies ist zu akzeptieren. Da
diesen Personen im Geschäftsjahr 2009 nichts vorgeworfen werden kann, ist
ihnen die Entlastung zu gewähren.
TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung: An der Person des vorgeschlagenen Ulf Berkenhagen bestehen keine
grundsätzlichen Zweifel. Dennoch wird seiner Wahl in den Aufsichtsrat nicht
zugestimmt. Herr Berkenhagen ist Mitglied des Vorstands bei der AUDI AG. Es
handelt sich bei ihm somit um einen weiteren Vertreter des Großaktionärs VW,
der bewusst darauf verzichtet, die Kontrolle im Sinne des
Wertpapierübernahmegesetzes zu übernehmen. Wenn er diesen Weg nicht geht, so
hat er damit auch das Recht verwirkt, im Aufsichtsrat dominierend vertreten
zu sein.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich umeinen üblichen Vorratsbeschluss.
TOP 7
Ermächtigung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und
Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Die SdK ist schon
grundsätzlich der Meinung, dass ein Genehmigtes Kapital maximal 25 % des
bisherigen Grundkapitals betragen sollte. Vorliegend soll jedoch ein solches
von 50 % geschaffen werden. Hinzu kommt vorliegend die besondere Situation
bei der Gesellschaft, bei der die Gefahr besteht, dass der Großaktionär VW
eine Kooperation zwischen der Gesellschaft und Scania auch aktienrechtlich
verfestigen möchte. Eine solche Entscheidung, die unter den Aktionären sehr
umstritten ist, sollte nur von der Hauptversammlung gefasst werden. Sollte
jedoch das Genehmigte Kapital in der vorgesehen Höhe geschaffen werden,
besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat an den
Interessen der Aktionäre vorbei handeln.
TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen,
Schaffung Bedingten Kapitals und Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um eine de facto um eine Bestätigung der
bisherigen Situation bei der Gesellschaft.
TOP 9
Satzungsänderung zur Schaffung der Möglichkeit von Vorstandsbestellungen von
bis zu sechs Jahren
Ablehnung
Begründung: Dieser Satzungsänderung wird nicht zugestimmt. Es ist aus Sicht der SdK kein Grund ersichtlich, wieso ein Vorstandsvertrag 6 Jahre
laufen sollte. Die Regelung des Aktiengesetzes, die eine Laufzeit von 5
Jahren vorsieht, erscheint schon lang genug. Bei langen Vorstandsverträgen
besteht nur die Gefahr, dass für die Auflösung solcher Verträge hohe
Abfindungen zu zahlen sind.
TOP 10
Satzungsänderung zur Festlegung des Sitzungsgeldes der
Aufsichtsratsmitglieder
Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem Vorschlag zu. Grundsätzlich erscheint ein
Sitzungsgeld geeignet dafür zu sorgen, dass die Aufsichtsräte an den
Sitzungen teilnehmen. Bei einem Betrag von 500,- Euro erscheint es jedoch
vorliegend fraglich, ob diese Intention verwirklicht werden kann.
TOP 11
Satzungsänderungen aufgrund ARUG
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.
TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Der Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer und den
damit verbunden Wechsel wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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