Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 01.04.10



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Hauptversammlung der MAN SE am 01.04.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 nebst Lagebericht der MAN SE und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE

Zustimmung
Begründung: Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt. Die Zahlung einer Dividende von 0,25 Euro erscheint vor dem Hintergrund der Lage der Gesellschaft angemessen.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand wird Entlastung erteilt, soweit die Entlastung vom Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagen wird. Die Gesellschaft hat sich im letzten Jahr angesichts der Finanzkrise noch relativ gut geschlagen. Auch der Vertagung der Entlastung der übrigen Vorstandsmitglieder erscheint sinnvoll. Zunächst ist der Sachverhalt der Korruption im Konzern hinreichend aufzuarbeiten, bevor über die Entlastung der Vorstandsmitglieder entschieden werden kann.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Zwar ist die SdK der Ansicht, dass der Vorsitzende und weitere Vertreter von Volkswagen im Aufsichtsrat der Gesellschaft einen fortlaufenden Interessenkonflikt haben, doch wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Personen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft sein können. Dies ist zu akzeptieren. Da diesen Personen im Geschäftsjahr 2009 nichts vorgeworfen werden kann, ist ihnen die Entlastung zu gewähren.

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: An der Person des vorgeschlagenen Ulf Berkenhagen bestehen keine grundsätzlichen Zweifel. Dennoch wird seiner Wahl in den Aufsichtsrat nicht zugestimmt. Herr Berkenhagen ist Mitglied des Vorstands bei der AUDI AG. Es handelt sich bei ihm somit um einen weiteren Vertreter des Großaktionärs VW, der bewusst darauf verzichtet, die Kontrolle im Sinne des Wertpapierübernahmegesetzes zu übernehmen. Wenn er diesen Weg nicht geht, so hat er damit auch das Recht verwirkt, im Aufsichtsrat dominierend vertreten zu sein.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich umeinen üblichen Vorratsbeschluss.

TOP 7
Ermächtigung zur Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK ist schon grundsätzlich der Meinung, dass ein Genehmigtes Kapital maximal 25 % des bisherigen Grundkapitals betragen sollte. Vorliegend soll jedoch ein solches von 50 % geschaffen werden. Hinzu kommt vorliegend die besondere Situation bei der Gesellschaft, bei der die Gefahr besteht, dass der Großaktionär VW eine Kooperation zwischen der Gesellschaft und Scania auch aktienrechtlich verfestigen möchte. Eine solche Entscheidung, die unter den Aktionären sehr umstritten ist, sollte nur von der Hauptversammlung gefasst werden. Sollte jedoch das Genehmigte Kapital in der vorgesehen Höhe geschaffen werden, besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat an den Interessen der Aktionäre vorbei handeln.

TOP 8
Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Schaffung Bedingten Kapitals und Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um eine de facto um eine Bestätigung der bisherigen Situation bei der Gesellschaft.

TOP 9
Satzungsänderung zur Schaffung der Möglichkeit von Vorstandsbestellungen von bis zu sechs Jahren

Ablehnung
Begründung: Dieser Satzungsänderung wird nicht zugestimmt. Es ist aus Sicht der SdK kein Grund ersichtlich, wieso ein Vorstandsvertrag 6 Jahre laufen sollte. Die Regelung des Aktiengesetzes, die eine Laufzeit von 5 Jahren vorsieht, erscheint schon lang genug. Bei langen Vorstandsverträgen besteht nur die Gefahr, dass für die Auflösung solcher Verträge hohe Abfindungen zu zahlen sind.

TOP 10
Satzungsänderung zur Festlegung des Sitzungsgeldes der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Die SdK stimmt diesem Vorschlag zu. Grundsätzlich erscheint ein Sitzungsgeld geeignet dafür zu sorgen, dass die Aufsichtsräte an den Sitzungen teilnehmen. Bei einem Betrag von 500,- Euro erscheint es jedoch vorliegend fraglich, ob diese Intention verwirklicht werden kann.

TOP 11
Satzungsänderungen aufgrund ARUG

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind unproblematisch.

TOP 12
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Wahl von PricewaterhouseCoopers zum Abschlussprüfer und den damit verbunden Wechsel wird zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.