Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.03.10



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Hauptversammlung der MVV Energie AG am 12.03.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses zum 30. September 2009, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008/09, des Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2009, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2008/09, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da der Vorschlag sich noch im Rahmen der von der SdK vorgesehenen Bandbreite von 40-60 % des Konzerngewinns bewegt. Allerdings wird angemerkt, dass auf Basis der bereinigten Zahlen nach IAS 39 hier der untere Rand berührt wird.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist stets seinen Anforderungen nachgekommen und hat seine Aufgaben vollumfänglich wahrgenommen. Trotz des immer schwieriger werdenden Markts, der zunehmend durch politische Eingriffe in vielen Bereichen der Energiewirtschaft straff geregelt ist, hat sich die MVV angemessen geschlagen. Dennoch wird gerade von der MVV als mittelgroßer Energieversorgerin erwartet, Innovationen mehr Vorrang zu geben und damit Lösungen für die zukünftige Energieversorgung zu schaffen.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands angemessen nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/10

Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag, den bisherigen Abschlussprüfer erneut zu wählen, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen und Prüfungsberichte sind ohne Beanstandungen geblieben.

TOP 6
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Noch offen. Eine endgültige Entscheidung wird auf der Hauptversammlung getroffen
Begründung: Generell stellt sich die Frage, ob die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder (20) für die Gesellschaft nicht zu hoch ist.
Zum Wahlvorschlag Dr. Dieter Steinkamp ist kritisch zu sehen, dass er neben seiner Hauptfunktion eine Vielzahl von AR- und ähnlichen Mandaten wahrnimmt. Das ist zu hinterfragen.
Zum Wahlvorschlag Heinz-Werner Ufer sind Anmerkungen auf Grund einer Pressenotiz vom Dezember 2009 geboten. Auch hier gilt, dass es bezüglich der fachlichen Qualifikation des Kandidaten, insbesondere in den Bereichen Energiewirtschaft sowie seiner kaufmännischen Grundausrichtung und Entscheidungsorientierung, keine Bedenken gibt. Lediglich die Begründung, dass Herr Ufer als Vertreter der Interessen des Streubesitzes handelt, wird zu prüfen sein.
Die SdK hat bereits vor zwei Jahren kritisiert, dass im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mehrheitsanteile der Stadt Mannheim kein zweiter Vertreter des Streubesitzes vorgeschlagen wurde. Die Minderheitsaktionäre hatten den AR-Wechsel als Verdrängung zu Gunsten eines weiteren Großaktionärs empfunden, konnten aber auf Grund der Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft keine andere Entscheidung durchsetzen. Herr Ufer hat sein gesamtes Berufsleben in der Konzernwelt einer der 4 deutschen Oligopolisten verbracht. Man kann davon ausgehen, dass er ein ausgeprägtes Konzerndenken mitbringt. Aus diesem Grund bestehen erhebliche Zweifel, ob bei diesen konzerngeprägten beruflichen Werdegang die Interessen des Streubesitzes wirklich vertreten werden können. Aus Sicht der SdK sind die Interessenslagen eines Großaktionärs und die der kleinen Privataktionäre in der Regel unterschiedlich ausgeprägt.
Mit einer Zustimmung auf Basis einer erklärten Absicht, zukünftig den Streubesitz vertreten zu wollen, würde zwar rein formal der SdK-Forderung nach einem zweiten Vertreter für den Streubesitz Rechnung getragen. Das erscheint der SdK derzeit aber nicht hinreichend und würde den in den Medien häufig geäußerten Vorwurf einer Lobby in bestimmten Großindustrien nur unnötigen Nährboden verschaffen. Daher ist die SdK eher ablehnend eingestellt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Gegen eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bestehen grundsätzliche Bedenken, wenn sie mehr als ein Jahr umfasst und außerdem eine Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten vorsieht. Aus Sicht der SdK sollten zur Verfügung stehende Mittel ggf. eher für eine Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehen werden.

TOP 8
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Den vorgeschlagenen Satzungsänderungen wird zugestimmt, da sie im wesentlichen Satzungsanpassungen auf Grund der geänderten Rechtslage entsprechen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.