Hauptversammlung der EOP Biodiesel AG am 10.03.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die EOP Biodiesel Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
a)
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Es ist richtig, dass eine Entscheidung über die Entlastung des Vorstands erst nach vollständiger Aufklärung erfolgen kann.
b)
Dem weiteren Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2008/2009, Herrn Bengt Korupp, wird Entlastung erteilt.
Ablehnung
Begründung: Die SdK wird auf der Hauptversammlung einen Antrag auf Verschiebung der Entlastung stellen, da auch in diesem Fall eine Entlastung erst nach vollständiger Aufklärung erfolgen kann.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Auch in diesem Fall ist die Verschiebung der Entlastung bis zur Aufklärung richtig.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wahl des Abschlussprüfers spricht.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die SdK würde zumindest ein neues Mitglied im Aufsichtsrat begrüßen, um eine unabhängige Aufklärung zu gewährleisten; mangels Kandidaten wird die SdK aber dem Vorschlag zustimmen.
TOP 6
Beschlussfassung über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Eine seriöse Beurteilung über die Notwendigkeit der Kapitalherabsetzung ist vor der Hauptversammlung nicht möglich. Die SdK wird deshalb zustimmen, um die Gesellschaft notfalls vor der Insolvenz durch die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung zu schützen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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