Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 4.3.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2009 sowie des Lageberichts für die
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2008
bis 30. September 2009, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des
Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008/2009
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 18 Cent je Aktie entspricht der
Ausschüttung aus dem Vorjahr. Es werden ca. 29% des den Aktionären zuzurechnenden Konzernjahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet. Dies entspricht zwar nicht der von der SdK geforderten
Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzernjahresüberschusses, jedoch
erscheint die vorgeschlagene Dividende aufgrund des schwierigen
wirtschaftlichen Umfelds und einer hohen Investitionsquote von 10% des
Umsatzes noch angemessen. Aus Sicht der SdK bestünde jedoch auch ohne weiteres Raum für eine höhere Ausschüttung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft befindet sich auf einem positiven Weg und ist sehr gut durch
das Krisenjahr 2008/2009 gekommen. Die Gesellschaft ist hochprofitabel und
erscheint für die Zukunft in einem attraktiven Markt sehr gut aufgestellt zu
sein. Die Sinnhaftigkeit des Vorhaltens signifikanter liquider Mittel ist jedoch aus SdK-Sicht gesondert zu begründen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung.
Begründung:
Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats
sprechen. Der Aufsichtsrat scheint in fünf Sitzungen und in mehreren
Ausschusssitzungen seine Aufsichtspflichten stets vollumfänglich erfüllt zu
haben und scheint darüber hinaus dem Vorstand bei wichtigen strategischen
Fragen beratend zur Seite gestanden zu haben.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG ist eine der führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit.
Es spricht nichts gegen eine Wahl dieser zum Konzernabschlussprüfer.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung.
Begründung:
Die Gesellschaft ist mit einer Eigenkapitalquote von ca. 70% und liquiden
Mitteln von fast 200 Mio. € zum Geschäftsjahresende sehr gut kapitalisiert. Die SdK würde allerdings, falls keine renditeträchtigeren
Projekte bzw. Übernahmemöglichkeiten gefunden werden können, eine erhöhte Dividendenzahlung gegenüber dem Aktienrückkauf bevorzugen.
TOP 7
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung:
Herr Dr. Kaschke ist Mitglied des Vorstands des Großaktionärs (>25%) und
bisheriger Vorstandsvorsitzender der Carl Zeiss Meditec AG. Die fachliche
Qualifikation von Herrn Dr. Kaschke erscheint diesen zu einem geeigneten
Kandidaten zu machen. Da Herr Dr. Kaschke 2008 nur für kurze Zeit vom
Aufsichtsrat in den Vorstand gewechselt ist, spricht nun nichts gegen eine
Rückkehr an seinen vorhergehenden Posten. Es handelt sich in diesem Fall somit um eine gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex so genannte begründete und für die SdK nachvollziehbare Ausnahme.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung:
Es spricht nichts gegen eine Anpassung der Satzung an die im Zuge der
Einführung des ARUGs geltenden gesetzlichen Richtlinien. Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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