Hauptversammlung der Aurubis AG am 3.3.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2009, der Lageberichte
der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008/2009, des
Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat in dem von der Wirtschaftskrise
gezeichneten Geschäftsjahr einen herben Umsatz- und Ertragseinbruch
hinnehmen müssen. Trotzdem kam die frühere \"Norddeutsche Affinerie\" im
ersten Jahr der Vollkonsolidierung des ehemaligen belgischen Konkurrenten
\"Cumerio\" noch besser durch die Krise als es vorausgesagt wurde. Nach den
Rekorden im Vorjahr ergab sich lediglich ein Überschuss von 53 Millionen Euro
(minus 78%). Aus dem Bilanzgewinn von Euro 66.529.731,46 soll eine Dividende
von 0,65 (1,60) Euro je Aktie gezahlt werden. Die Dividende erreicht damit nicht die Höhe des Vorjahres, aber die Ausschüttungsquote steigt auf 36% (Vorjahr: 23%). Die SdK hat in der Vergangenheit die niedrigen Ausschüttungsquoten wiederholt moniert. Die Dividendenrendite liegt mit 2,3% auf einem guten Niveau.
Die SdK sieht den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns ( Euro
26.565.336,85 Dividende / Euro 39.964.394,61 Vortrag auf neue Rechnung als
ausgewogen an und unterstützt ihn.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch im Geschäftsjahr 2008/09 gute Arbeit
geleistet und Kurs gehalten. Der Rückgang des operativen Ergebnisses ist im
Wesentlichen auf einen schwachen Absatz von Kupferprodukten, niedrigen
Schmelzlöhnen, die Aurubis für die Verarbeitung von Roh- in Reinkupfer
bekommt, sowie niedrige Verkaufspreise für das Nebenprodukt Schwefelsäure
zurückzuführen.
Mit den finanziellen Resourcen wurde umsichtig umgegangen. Durch eine
konsequente Reduzierung der Forderungen und Bestände wurde der
Netto-Cash-flow auf 644,8 (455,9) Mill. gesteigert. Nach Investitionen von
148 Mill. Euro verblieb ein Free Cash-flow von 496,5 Mill. Euro. Insgesamt
hat der Konzern keinen der 4700 Jobs abgebaut. Zwischenzeitlich waren aber
knapp 900 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Diese wurde seit Juli schrittweise
zurückgefahren.
Die Integration von \"Cumerio\" und die daraus resultierende neu geschaffene
Konzernstruktur scheint sich bewährt zu haben, so dass das Strategieziel
Aurubis zu einem weltweit führenden integrierten Kupferunternehmen
auszubauen mit Nachdruck verfolgt werden kann.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Geschäftsberichtes hat der Aufsichtsrat mit
dem Vorstand in ständigem Kontakt gestanden, hat diesen beraten und die
wesentlichen Geschäftsvorgänge laufend begleitet und überwacht. Es fanden 5
turnusmäßige und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt.
Dayy sich das Unternehmen trotz der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise
Insgesamt gut entwickelt und einen stabilen Kurs gehalten hat, dürfte auch der
engagierten Arbeit des Aufsichtsrats geschuldet sein.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht
von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung : Es ist nichts bekannt, was gegen die erneute Bestellung des
erstmalig für das Geschäftsjahr 2008/2009 bestellten Prüfers
PricewaterhouseCoopers AG sprechen würde.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Nach Rücktritt eines Vertreters der Anteilseignerseite ist der
gerichtlich bestellte Ersatz: Herr Prof. Dr.-Ing. E.H. Wolfgang Leese
formell in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Kandidat verfügt als Vorsitzender
des Vorstandes der Salzgitter AG und Mitglied in verschiedenen
Aufsichtsräten über weitreichende Erfahrung und Sachkompetenz. Die
Salzgitter AG hält z.Zt. einen Anteil von 25,3% an der Aurubis AG.
TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs-
und Andienungsrechts
Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung entspricht dem Gesetz und dem heutigen Standard. Außerdem ist das Unternehmen bisher mit der Ermächtigung angemessen und verantwortungsvoll umgegangen.
TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nebst
gleichzeitiger Anpassung des bisherigen bedingten Kapitals und
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Zukünftiges Wachstum über die eigenen Mittel hinaus, kann über
diese Instrumente ermöglicht werden. Ansonsten gilt das bereits unter TOP 7
(2.Satz) Gesagte.
TOP 9
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Bei diesem Antrag ist zwischen formellen Anpassungen wegen des
am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der
Aktionärsrichtlinien (ARUG) und einer Neufestsetzung der
Aufsichtsratratsvergütung zu unterscheiden. Die Satzungsänderungen-/anpassungen wegen ARUG ergeben sich aus dem Gesetz und
sind sinnvoll.
Die vorgeschlagene Änderung der Aufsichtsratsvergütung ist komplexer. Das
bisherige System wurde erst in 2007 eingeführt. Es wurde damals von der SdK
abgelehnt, u.a. weil es sich mit einer variablen Komponente an der
ausgeschütteten Dividende orientierte. Die Bedenken waren wohl nicht
unbegründet. Es wird jetzt eine höhere Festvergütung und eine Absenkung des
variablen Teils, der sich nun am durchschnittlichen, bereinigten EBT
orientiert, vorgeschlagen. Ferner soll die Aufsichtsratsvergütung insgesamt
(ohne Ausschuss- und Sitzungsgeld) der Höhe nach begrenzt werden. Die SdK
stimmt der Änderung grundsätzlich zu, hat aber noch Detailklärungsbedarf.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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