Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.03.10



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Hauptversammlung der Aurubis AG am 3.3.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2009, der Lageberichte der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008/2009, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat in dem von der Wirtschaftskrise gezeichneten Geschäftsjahr einen herben Umsatz- und Ertragseinbruch hinnehmen müssen. Trotzdem kam die frühere \"Norddeutsche Affinerie\" im ersten Jahr der Vollkonsolidierung des ehemaligen belgischen Konkurrenten \"Cumerio\" noch besser durch die Krise als es vorausgesagt wurde. Nach den Rekorden im Vorjahr ergab sich lediglich ein Überschuss von 53 Millionen Euro (minus 78%). Aus dem Bilanzgewinn von Euro 66.529.731,46 soll eine Dividende von 0,65 (1,60) Euro je Aktie gezahlt werden. Die Dividende erreicht damit nicht die Höhe des Vorjahres, aber die Ausschüttungsquote steigt auf 36% (Vorjahr: 23%). Die SdK hat in der Vergangenheit die niedrigen Ausschüttungsquoten wiederholt moniert. Die Dividendenrendite liegt mit 2,3% auf einem guten Niveau.
Die SdK sieht den Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns ( Euro 26.565.336,85 Dividende / Euro 39.964.394,61 Vortrag auf neue Rechnung als ausgewogen an und unterstützt ihn.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat auch im Geschäftsjahr 2008/09 gute Arbeit geleistet und Kurs gehalten. Der Rückgang des operativen Ergebnisses ist im Wesentlichen auf einen schwachen Absatz von Kupferprodukten, niedrigen Schmelzlöhnen, die Aurubis für die Verarbeitung von Roh- in Reinkupfer bekommt, sowie niedrige Verkaufspreise für das Nebenprodukt Schwefelsäure zurückzuführen.
Mit den finanziellen Resourcen wurde umsichtig umgegangen. Durch eine konsequente Reduzierung der Forderungen und Bestände wurde der Netto-Cash-flow auf 644,8 (455,9) Mill. gesteigert. Nach Investitionen von 148 Mill. Euro verblieb ein Free Cash-flow von 496,5 Mill. Euro. Insgesamt hat der Konzern keinen der 4700 Jobs abgebaut. Zwischenzeitlich waren aber knapp 900 Mitarbeiter in Kurzarbeit. Diese wurde seit Juli schrittweise zurückgefahren.
Die Integration von \"Cumerio\" und die daraus resultierende neu geschaffene Konzernstruktur scheint sich bewährt zu haben, so dass das Strategieziel Aurubis zu einem weltweit führenden integrierten Kupferunternehmen auszubauen mit Nachdruck verfolgt werden kann.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Ausweislich des Geschäftsberichtes hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in ständigem Kontakt gestanden, hat diesen beraten und die wesentlichen Geschäftsvorgänge laufend begleitet und überwacht. Es fanden 5 turnusmäßige und eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt.
Dayy sich das Unternehmen trotz der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise Insgesamt gut entwickelt und einen stabilen Kurs gehalten hat, dürfte auch der engagierten Arbeit des Aufsichtsrats geschuldet sein.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung : Es ist nichts bekannt, was gegen die erneute Bestellung des erstmalig für das Geschäftsjahr 2008/2009 bestellten Prüfers PricewaterhouseCoopers AG sprechen würde.

TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Nach Rücktritt eines Vertreters der Anteilseignerseite ist der gerichtlich bestellte Ersatz: Herr Prof. Dr.-Ing. E.H. Wolfgang Leese formell in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Kandidat verfügt als Vorsitzender des Vorstandes der Salzgitter AG und Mitglied in verschiedenen Aufsichtsräten über weitreichende Erfahrung und Sachkompetenz. Die Salzgitter AG hält z.Zt. einen Anteil von 25,3% an der Aurubis AG.

TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Zustimmung
Begründung: Die Beschlussfassung entspricht dem Gesetz und dem heutigen Standard. Außerdem ist das Unternehmen bisher mit der Ermächtigung angemessen und verantwortungsvoll umgegangen.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nebst gleichzeitiger Anpassung des bisherigen bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Zukünftiges Wachstum über die eigenen Mittel hinaus, kann über diese Instrumente ermöglicht werden. Ansonsten gilt das bereits unter TOP 7 (2.Satz) Gesagte.

TOP 9
Beschlussfassungen über Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Bei diesem Antrag ist zwischen formellen Anpassungen wegen des am 1. September 2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinien (ARUG) und einer Neufestsetzung der Aufsichtsratratsvergütung zu unterscheiden. Die Satzungsänderungen-/anpassungen wegen ARUG ergeben sich aus dem Gesetz und sind sinnvoll.
Die vorgeschlagene Änderung der Aufsichtsratsvergütung ist komplexer. Das bisherige System wurde erst in 2007 eingeführt. Es wurde damals von der SdK abgelehnt, u.a. weil es sich mit einer variablen Komponente an der ausgeschütteten Dividende orientierte. Die Bedenken waren wohl nicht unbegründet. Es wird jetzt eine höhere Festvergütung und eine Absenkung des variablen Teils, der sich nun am durchschnittlichen, bereinigten EBT orientiert, vorgeschlagen. Ferner soll die Aufsichtsratsvergütung insgesamt (ohne Ausschuss- und Sitzungsgeld) der Höhe nach begrenzt werden. Die SdK stimmt der Änderung grundsätzlich zu, hat aber noch Detailklärungsbedarf.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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