Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.02.10



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Hauptversammlung der Andreae-Noris Zahn AG am 23.02.2010

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. August 2009, der Lageberichte der Andreae-Noris Zahn AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. September 2008 bis 31. August 2009 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich. Der Geschäftsbericht liefert aussagefähige Informationen zum Jahresabschluss der ANZAG.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 1. September 2008 bis 31. August 2009.

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von EUR 1,10 ist unverändert gegenüber dem Vorjahr (trotz leicht gestiegenem Jahresüberschuss in Konzern und AG).

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die gesetzlichen Umsatz- und Ertragsziele im Geschäftsjahr weitgehend erfüllt und seine ergebnisorientierte Strategie weiter verfolgt und erreicht. Das Unternehmen ist gut aufgestellt für die Zukunft.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Zustimmung
Begründung: Obwohl sich der AR teilweise aus den Beteiligungs- und Wettbewerbsunternehmen rekrutiert, wird der Vorstand in seiner Geschäftspolitik ausreichend kontrolliert und beraten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. September 2009 bis 31. August 2010.

Zustimmung
Begründung: Die auf Empfehlung des Prüfungsausschusses beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann hinsichtlich ihrer Arbeit für die Gesellschaft und ihrer Vergütung zufriedenstellend beurteilt werden.

TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend die Hauptversammlung.

Zustimmung
Begründung: Die geplante Satzungsänderungen werden durch das ARUG - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie - erforderlich.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.