Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 05.03.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2008/09, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008/09
Zustimmung
Begründung: Es wird das Jahresergebnis (35,1 M€) zu 100% ausgeschüttet. Weiterhin verbleiben Finanzanlagen von 30 Mio. und damit ausreichende Finanzmittel. Zusätzlich wäre eine weitere Sonderausschüttung möglich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/09
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich hier um eine Beteiligungsgesellschaft mit genau 2
Beteiligungen at Equity. Der Geschäftsbericht enthält interessante Aussagen
zur operativen Entwicklung der Beteiligungen. Deren Wertentwicklung ist aber
im Verhältnis unbedeutend. Wichtige Aussagen zum Betriebsführungsvertrag
oder zu den Gewinnabführungsverträgen wie Mindest- und Maximalvergütung,
Berechnungsmethodik, Vertragslaufzeit, Kündigungs- und
Fortsetzungsregelungen u.ä. werden gar nicht erst dargestellt. Diese sind
aber Kern der Geschäftstätigkeit und der Vorstandsaufgaben.
Der Risikobericht ist floskelhaft und lässt vorstehende Risiken
unberücksichtigt. Erläuterungen zum Beteiligungsergebnis der wichtigsten GuV-
Positionen fehlen ganz. Der Geschäftsbericht verführt zu der Annahme, dass es sich hier um eine operativ tätige Gesellschaft handelt. Das ist nicht der Fall. Er leitet daher in die Irre. Für eine kleine Beteiligungsgesellschaft äußerst bedeutsame Angaben fehlen und werden verschleiert.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/09
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollpflicht verfehlt. Es fehlen die
vorstehenden Angaben, die für die Aktionäre der EHW und den zukünftigen
Erfolg der EHW besonders von Bedeutung sind.
Der Aufsichtsrat ist für eine Gesellschaft ohne operative und
Akquisitionstätigkeit mit 6 Personen überbesetzt und überbezahlt. Es werden
daher eine Verkleinerung auf 3 Mitglieder sowie eine für die geringe
Kontrolltätigkeit kleinere Vergütung angeregt.
Das Gleiche gilt für den Vorstand, der mit 2 Mitgliedern überbesetzt und relativ zum Arbeitsaufwand überbezahlt ist. Hier sind eine Person und eine Haftungsvergütung von max. EUR 50.000 - 60.000,- ausreichend.
TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das
Geschäftsjahr 2008/09
Ablehnung
Begründung: Wie vorstehend ausgeführt hält die SdK eine Haftungsvergütung auch für konzernexterne Mitglieder von EUR 5.000,- statt 9.000,- für ausreichend.
TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Enthaltung
Begründung: Es wird auf der HV zu prüfen sein, was der neu zu wählende Aufsichtsrat mit seiner Tätigkeit verbessern will. Davon ist das Stimmverhalten abhängig.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2009/10
Ablehnung
Begründung: Der Geschäftsbericht ist fehlerhaft und unvollständig. Die wesentlichen Aussagen für eine Beurteilung der Geschäftstätigkeit der EHW fehlen. Ein Testat hätte nicht erfolgen dürfen. Der Abschlussprüfer erscheint ungeeignet die Prüfung fortzusetzen.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Es handelt sich hier um eine Anpassung an die gesetzlichen Erfordernisse.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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