Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.02.10



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Hauptversammlung der Infineon AG am 11.02.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2009, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/2009

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Infineon AG ging im Geschäftsjahr 2008/09 durch die schwerste Krise seit Bestehen des Unternehmens. Die Insolvenz der Tochter Qimonda, Zweifel an der Bonität der Gesellschaft und ein generell schweres Wirtschafts- und Kapitalmarktumfeld ließen den Aktienkurs ins bodenlose stürzen. In dieser für die Gesellschaft schweren Situation gelang es dem Vorstand, das Unternehmen neu zu finanzieren und diesem somit eine Chance zur operativen Neupositionierung zu geben. Von den verbliebenen Geschäftsbereichen her gesehen erscheint die Infineon AG für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, so dass die SdK künftig positive operative Ergebnisse erwartet.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Nach etlichen Fehlentscheidungen in den Geschäftsjahren zuvor, scheint der Aufsichtsrat - zumindest im letzten Geschäftsjahr - seinen Pflichten insbesondere mit Blick auf die Auswahl des Führungspersonals ordentlich nachgekommen zu sein. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung für das Geschäftsjahr 2008/09 zu verweigern.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung.
Begründung: Die KPMG AG ist eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und erfüllt daher die Standards, welche nötig sind, um einen Konzern wie die Infineon AG zu prüfen. Es spricht daher nichts gegen eine erneute Wahl von KPMG. Aufgrund der langen Tätigkeit als Prüfer der Gesellschaft, erscheint es jedoch angebracht, im nächsten Jahr über einen Wechsel nachzudenken.

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Ablehnung.
Begründung: Die Infineon AG hat gerade eine existenzbedrohende Krise hinter sich und hat bisher noch nicht bewiesen, auch langfristig profitabel arbeiten zu können. Somit sollte die Gesellschaft zunächst ausreichend Kapital ansammeln, um dann eventuell bei einer guten Unternehmenskonjunktur über eine Dividendenzahlung und ergänzend vielleicht auch ein Aktienrückkaufprogramm die Aktionäre nach langer Durststrecke am Erfolg angemessen beteiligen zu können.

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Vorbehaltlich einer überzeugenden Stellungnahme von Prof. Dr. Wucherer zu seiner Rolle im Korruptionsskandal der Siemens AG spricht nichts gegen die Wahl der vorgeschlagenen Personen. Diese überzeugen jeweils mit fachlichem Wissen, welches für einen Konzern wie die Infineon AG nötig erscheint, und einem breiten Netzwerk an wirtschaftlichen und politischen Kontakten.

TOP 8
Aufhebung der Ermächtigungen 2007 und 2008 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und der korrespondierenden Bedingten Kapitalia 2007 und 2008 und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Da die angesprochenen Ermächtigungen auf Grund einer Selbstverpflichtung der Gesellschaft nicht mehr genutzt werden können, erscheint eine Aufhebung dieser und eine entsprechende Satzungsänderung angebracht.

TOP 9
Reduzierung des Bedingten Kapitals 2002, gleichzeitig Öffnung des Bedingten Kapitals 2002 zur Bedienung von Wandlungsrechten aus der 2009 begebenen Wandelschuldverschreibung und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Da die alte Wandelanleihe zurückgekauft wurde, ist ein Bedingtes Kapital zur Bedienung dieser überflüssig. Zur Bedienung der Wandelanleihe 2014 ist ein neues Bedingtes Kapital nötig. Die Schaffung eines solchen erscheint unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten insgesamt positiv und würde das Bilanzbild der Gesellschaft weiter stärken. Diese Aspekte sollten eine Verwässerung der Altaktionäre durch 67 Mio. junge Aktien überwiegen.

TOP 10
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital, welches einen Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen für die vollen beantragten 30 % des aktuellen Grundkapitals vorsieht, ist aus Sicht der SdK angemessen und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.

TOP 11
Schaffung eines neuen, für die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter vorgesehenen Genehmigten Kapitals 2010/II und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Die Ausgabe von Aktien an Mitarbeitern, eventuell auch mit entsprechendem Discount, ist aus Sicht der SdK eine gute Möglichkeit, die Mitarbeiter am zukünftigen Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und somit auch die Motivation unter den Mitarbeitern zu heben. Die Interessen von Aktionären und Mitarbeitern sind somit identisch.

TOP 12
Einführung des „Infineon Technologies AG Aktienoptionsplan 2010“ zur Ausgabe von Bezugsrechten auf Aktien an Führungskräfte und andere wichtige Mitarbeiter der Infineon Technologies AG und ihrer Konzernunternehmen, Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010/I und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung.
Begründung: Aktienoptionsprogramme erscheinen aus Sicht der SdK kein geeignetes Mittel, um die Vorstände und Mitarbeiter des Konzerns zu incentivieren und die Interessen von Aktionären und den Begünstigten aus dem AOP gleich zu schalten. Vielmehr stellen diese für die Begünstigten eine risikolose Möglichkeit zur Steigerung ihres Einkommens auf Kosten der Aktionäre (Verwässerung), dar. Ebenfalls erscheinen die vorgesehenen Erfolgsziele für eine Gesellschaft wie die Infineon AG nicht sehr ambitioniert. Die SdK präferiert daher als langfristige Vergütungskomponente die Hergabe von Aktien mit Haltefrist gegenüber der Ausgabe von Aktienoptionen.

TOP 13
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010/II und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Die Ausgabe von Wandel-/Optionsanleihen stellt eine weitere Möglichkeit der Kapitalbeschaffung dar und bietet somit mehr Flexibilität bei der Finanzierung des Unternehmens. Dies ist im Zusammenhang mit eventuellen Übernahmen als positiv anzusehen. Bei voller Wandlung aller Anleihen würden nicht mehr als 10% junge Aktien emittiert werden. Die SdK geht von einer vertrauensvollen Ausnutzung der erteilten Ermächtigung aus.

TOP 14
Satzungsänderungen

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft und nutzen alle modernen technischen Möglichkeiten der Kommunikation aus. Dies ist zu begrüßen.

TOP 15
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hitex Development Tools GmbH

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft ist eine 100% Tochter der Infineon AG. Somit ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus steuerlichen und organisatorischen Gründen angemessen.

TOP 16
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Infineon Technologies Mantel 21 GmbH

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft ist eine 100% Tochter der Infineon AG. Somit ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steuerlichen und organisatorischen Gründen angemessen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.