Hauptversammlung der Infineon AG am 11.02.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG
und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2009, des
zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den
Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts
des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2008/2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung:
Die Infineon AG ging im Geschäftsjahr 2008/09 durch die schwerste Krise seit
Bestehen des Unternehmens. Die Insolvenz der Tochter Qimonda, Zweifel an der
Bonität der Gesellschaft und ein generell schweres Wirtschafts- und
Kapitalmarktumfeld ließen den Aktienkurs ins bodenlose stürzen. In dieser
für die Gesellschaft schweren Situation gelang es dem Vorstand, das
Unternehmen neu zu finanzieren und diesem somit eine Chance zur operativen
Neupositionierung zu geben. Von den verbliebenen Geschäftsbereichen her
gesehen erscheint die Infineon AG für die Zukunft gut aufgestellt zu sein, so dass die SdK künftig positive operative Ergebnisse erwartet.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung:
Nach etlichen Fehlentscheidungen in den Geschäftsjahren zuvor, scheint der
Aufsichtsrat - zumindest im letzten Geschäftsjahr - seinen Pflichten insbesondere mit Blick auf die Auswahl des Führungspersonals ordentlich nachgekommen zu sein. Es gibt daher keinen ersichtlichen Grund, die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2008/09 zu verweigern.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung.
Begründung:
Die KPMG AG ist eine der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit
und erfüllt daher die Standards, welche nötig sind, um einen Konzern wie die
Infineon AG zu prüfen. Es spricht daher nichts gegen eine erneute Wahl von
KPMG. Aufgrund der langen Tätigkeit als Prüfer der Gesellschaft, erscheint
es jedoch angebracht, im nächsten Jahr über einen Wechsel nachzudenken.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung.
Begründung:
Die Infineon AG hat gerade eine existenzbedrohende Krise hinter sich und
hat bisher noch nicht bewiesen, auch langfristig profitabel arbeiten zu
können. Somit sollte die Gesellschaft zunächst ausreichend Kapital
ansammeln, um dann eventuell bei einer guten Unternehmenskonjunktur über eine
Dividendenzahlung und ergänzend vielleicht auch ein Aktienrückkaufprogramm die Aktionäre nach langer Durststrecke am Erfolg angemessen beteiligen zu können.
TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung.
Begründung:
Vorbehaltlich einer überzeugenden Stellungnahme von Prof. Dr. Wucherer zu
seiner Rolle im Korruptionsskandal der Siemens AG spricht nichts gegen die
Wahl der vorgeschlagenen Personen. Diese überzeugen jeweils mit fachlichem
Wissen, welches für einen Konzern wie die Infineon AG nötig erscheint, und
einem breiten Netzwerk an wirtschaftlichen und politischen Kontakten.
TOP 8
Aufhebung der Ermächtigungen 2007 und 2008 zur Ausgabe von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und der korrespondierenden Bedingten Kapitalia
2007 und 2008 und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung:
Da die angesprochenen Ermächtigungen auf Grund einer Selbstverpflichtung der
Gesellschaft nicht mehr genutzt werden können, erscheint eine Aufhebung
dieser und eine entsprechende Satzungsänderung angebracht.
TOP 9
Reduzierung des Bedingten Kapitals 2002, gleichzeitig Öffnung des Bedingten
Kapitals 2002 zur Bedienung von Wandlungsrechten aus der 2009 begebenen
Wandelschuldverschreibung und entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung:
Da die alte Wandelanleihe zurückgekauft wurde, ist ein Bedingtes Kapital zur
Bedienung dieser überflüssig. Zur Bedienung der Wandelanleihe 2014 ist ein
neues Bedingtes Kapital nötig. Die Schaffung eines solchen erscheint unter
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten insgesamt positiv und würde das
Bilanzbild der Gesellschaft weiter stärken. Diese Aspekte sollten eine
Verwässerung der Altaktionäre durch 67 Mio. junge Aktien überwiegen.
TOP 10
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2010/I und entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung:
Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital, welches einen Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen für die vollen beantragten 30 % des aktuellen Grundkapitals vorsieht, ist aus Sicht der SdK angemessen und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.
TOP 11
Schaffung eines neuen, für die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter
vorgesehenen Genehmigten Kapitals 2010/II und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausgabe von Aktien an Mitarbeitern, eventuell auch mit entsprechendem
Discount, ist aus Sicht der SdK eine gute Möglichkeit, die Mitarbeiter am
zukünftigen Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und somit auch die
Motivation unter den Mitarbeitern zu heben. Die Interessen von Aktionären
und Mitarbeitern sind somit identisch.
TOP 12
Einführung des „Infineon Technologies AG Aktienoptionsplan 2010“ zur Ausgabe
von Bezugsrechten auf Aktien an Führungskräfte und andere wichtige
Mitarbeiter der Infineon Technologies AG und ihrer Konzernunternehmen,
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010/I und entsprechende
Satzungsänderungen
Ablehnung.
Begründung:
Aktienoptionsprogramme erscheinen aus Sicht der SdK kein geeignetes Mittel,
um die Vorstände und Mitarbeiter des Konzerns zu incentivieren und die
Interessen von Aktionären und den Begünstigten aus dem AOP gleich zu
schalten. Vielmehr stellen diese für die Begünstigten eine risikolose
Möglichkeit zur Steigerung ihres Einkommens auf Kosten der Aktionäre
(Verwässerung), dar. Ebenfalls erscheinen die vorgesehenen Erfolgsziele für
eine Gesellschaft wie die Infineon AG nicht sehr ambitioniert. Die SdK präferiert daher als langfristige Vergütungskomponente die Hergabe von Aktien mit Haltefrist gegenüber der Ausgabe von Aktienoptionen.
TOP 13
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
nebst gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2010/II und
entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausgabe von Wandel-/Optionsanleihen stellt eine weitere Möglichkeit der
Kapitalbeschaffung dar und bietet somit mehr Flexibilität bei der
Finanzierung des Unternehmens. Dies ist im Zusammenhang mit eventuellen
Übernahmen als positiv anzusehen. Bei voller Wandlung aller Anleihen würden
nicht mehr als 10% junge Aktien emittiert werden. Die SdK geht von einer vertrauensvollen Ausnutzung der erteilten Ermächtigung aus.
TOP 14
Satzungsänderungen
Zustimmung.
Begründung:
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen erleichtern den Aktionären die
Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft und nutzen alle modernen
technischen Möglichkeiten der Kommunikation aus. Dies ist zu begrüßen.
TOP 15
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hitex
Development Tools GmbH
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft ist eine 100% Tochter der Infineon AG. Somit ist ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus steuerlichen und organisatorischen Gründen angemessen.
TOP 16
Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
Infineon Technologies Mantel 21 GmbH
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft ist eine 100% Tochter der Infineon AG. Somit ist ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steuerlichen und organisatorischen Gründen angemessen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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