Hauptversammlung der Dom-Brauerei AG am 02.02.2010
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Teilkonzernabschlusses, der Lageberichte für die Dom-Brauerei
Aktiengesellschaft und den Teilkonzern jeweils für das Geschäftsjahr 2008
einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4
und § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Ende 2009 wird erst der Jahresabschluss 2008 vorgelegt; die Zahlen für das Jahr 2009 sind nicht bekannt. Die AG befand sich auch im Jahr 2008 in der
Liquiditäts- und Überschuldungskrise. Das Eigenkapital war im Konzern
negativ und in der AG stark angegriffen. Eine Besserung trat erst 2009
ein. Die Entlastung des Vorstands wird verweigert.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats 2008 war mangelhaft. Es wurde hier auf Zeit gespielt, statt unmittelbar eine konsequente Sanierung zu begleiten und
einzufordern.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Der Wirtschaftsprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der Dom-Brauerei Aktiengesellschaft auf die Vertriebsgesellschaft deutscher
Brauereien mbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out)
Ablehnung
Begründung:
Die SdK wehrt sich grundsätzlich gegen einen Ausschluss von
Minderheitsaktionären. In diesem Falle ist zu vermuten, dass die Aktionäre
an einem möglichen Sanierungserfolg in den kommenden Jahren nicht mehr
teilhaben sollen. Insbesondere wird auf die Unternehmensplanung aufmerksam
gemacht, die ab dem Jahr 2016 einen nur geringfügigen Jahresüberschuss
ausweist. Die ewige Rente führt damit zu einem deutlich niedrigen -
vermutlich zu niedrigen - Unternehmenswert.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Einberufung und Teilnahme an
der Hauptversammlung in Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung:
Die Änderungen stellen Anpassungen an die gesetzlichen Erfordernisse dar.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|