Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 15.12.09



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Außerordentliche Hauptversammlung der Constantin Medien AG am 15. Dezember 2009

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Chubb Insurance Company of Europe SE sowie den Verzicht auf Ersatzansprüche gegen ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Enthaltung
Begründung: Die SdK begrüßt den ausgehandelten Vergleich zwischen der Gesellschaft und der Chubb Insurance Company of Europe SE grundsätzlich, da dieser der Gesellschaft wichtige finanzielle Eigenmittel zufliessen lässt. Ferner empfallen dadurch finanzielle Belastungen, welche bei Weiterführung der diversen Prozesse vor Gericht in den nächsten Monaten auf die Gesellschaft in Form von Anwalts- und Gerichtskosten zugekommen wären. Jedoch ist es aus dem Gesichtspunkt der \"Kapitalmarkthygene\" nicht vertretbar, einem Vergleich, der die eigenlichen \"Täter\" quasi unbeschollten davonkommen lässt, zuzustimmen. Vor allem ist negativ zu sehen, dass durch die Einstellung der laufenden Verfahren gegen die ehemaligen Organmitglieder den gegen die Gesellschaft klagenden Aktionären eine wichtige Informationsquelle entzogen wird.

TOP 2
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der ACE European Group Limited, Direktion für Deutschland sowie den Verzicht auf Ersatzansprüche gegen ehemalige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Enthaltung
Begründung: wie TOP 1: Die SdK begrüßt den ausgehandelten Vergleich zwischen der Gesellschaft und der Chubb Insurance Company of Europe SE grundsätzlich, da dieser der Gesellschaft wichtige finanzielle Eigenmittel zufliessen lässt. Ferner empfallen dadurch finanzielle Belastungen, welche bei Weiterführung der diversen Prozesse vor Gericht in den nächsten Monaten auf die Gesellschaft in Form von Anwalts- und Gerichtskosten zugekommen wären. Jedoch ist es aus dem Gesichtspunkt der \"Kapitalmarkthygene\" nicht vertretbar, einem Vergleich, der die eigenlichen \"Täter\" quasi unbeschollten davonkommen lässt, zuzustimmen. Vor allem ist negativ zu sehen, dass durch die Einstellung der laufenden Verfahren gegen die ehemaligen Organmitglieder den gegen die Gesellschaft klagenden Aktionären eine wichtige Informationsquelle entzogen wird..

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.