a.o. Hauptversammlung der Hamburgische Immobilien Invest SUCV AG am 08.12.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Abwahl des bisherigen und Neuwahl eines neuen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Ablehnung
Begründung: Es wird keine Erläuterung für die Abwahl des bisherigen Wirtschaftsprüfers gegeben. Damit liegt die Vermutung nahe, dass die Darstellung des Jahresabschlusses mit den dazugehörigen Anlagen nicht in Einklang mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer vom Vorstand gebracht wird und diese damit das Testat verweigern. Vermutlich soll jetzt ein gefügiger WP gewählt werden und dieses ist nicht im Interesse der Aktionäre. Der Jahresabschluss 2008/09 sollte ursprünglich am 25. September 2009 veröffentlicht werden, das ist aber bis heute nicht geschehen. Auch dieses deutet auf Differenzen zwischen WP und Vorstand hin.
TOP 2
Änderung des Geschäftsjahres und Änderung der Satzung
Zustimmung unter Bedenken
Begründung: Das Geschäftsjahr ist gerade vor zwei Jahren geändert worden und es entstehen jedes Mal zusätzliche Kosten, so dass eine Zustimmung nur erteilt werden kann, wenn dafür eine vernünftige Begründung auf der Hauptversammlung gegeben wird.
TOP 3
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an die neuen Bestimmungen der ARUG angepasst werden, die inzwischen in Kraft getreten sind. Gegen die neuen Bestimmungen der Satzung bestehen keine Bedenken.
TOP 4
Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: siehe Begründung zu TOP 5
TOP 5
Änderung des Gegenstandes des Unternehmens und Neufassung des § 2 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Im Februar 2009 wurde eine neue Ausrichtung und Strategie der Gesellschaft bekannt gegeben, in der u.a. die Projektentwicklung von Immobilien als Ziel genannt wurde. Jetzt nur 1 ½ Jahre später sollen neue Geschäftsfelder im Bereich der regenerativen Energie, der Umwelttechnologien, der Agrarwirtschaft und der Logistik hinzugenommen werden. Diese Bereiche haben nur wenig mit dem bisherigen Geschäftszweck der Gesellschaft zu tun und liegen zu weit auseinander, dass damit wesentliche Befruchtungen der beiden Teile und Synergien zu erwarten sind. Die Begründung des neuen Großaktionärs zur Erweiterung der Geschäftsfelder ist nicht überzeugend. Nur wenn auf der HV eine plausible und überzeugende Planung für die für die gemeinsame Neuausrichtung der Gesellschaft vorgelegt wird, kann eventuell eine Zustimmung erteilt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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