Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.11.09



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Hauptversammlung der PANDATEL Aktiengesellschaft am 30.11.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. zum 31. Dezember 2008 und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 sowie der Lageberichte für die PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. und den PANDATEL-Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrates der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. für das Geschäftsjahr 2008 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. zum 31. Dezember 2008 und die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft wurde durch das Wirken des Großaktionärs in den letzten Jahren systematisch \"geplündert\". Auch im Geschäftsjahr 2008 verstieß der Vorstand unserer Meinung nach mehrfach gegen geltendes Recht und schädigte somit die freien Aktionäre. Eine Entlastung ist nicht möglich.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die Aufsichtsrat handelte alleine im Interesse des Großaktionärs. Die Interessen der freien Aktionäre wurden grob missachtet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7

Ablehnung
Begründung: Die Anzahl von zwei Sitzungen pro Kalenderjahr ist zu gering im Verhältnis zu der Vergütung, die die Aufsichtsräte sich unter Top 5 genehmigen lassen wollen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 11, 13, 14

Ablehnung
Begründung: Die Vergütung ist für eine Gesellschaft dieser Größe, welche sich auch noch in der Abwicklung befindet, zu hoch.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 15, 16, 18 und 19

Ablehnung
Begründung: Die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ist nicht akzeptabel. Besonders bei einer Gesellschaft, die sich so aktionärsfeindlich verhalten hat wie die Pandatel AG, würde eine solche Einschränkung den freien Aktionären enormen Schaden zufügen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.