Hauptversammlung der PANDATEL Aktiengesellschaft am 30.11.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses der PANDATEL
Aktiengesellschaft i. A. zum 31. Dezember 2008 und des Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2008 sowie der Lageberichte für die PANDATEL
Aktiengesellschaft i. A. und den PANDATEL-Konzern (einschließlich der
Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie
des Berichts des Aufsichtsrates der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. für
das Geschäftsjahr 2008 sowie Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. zum 31. Dezember
2008 und die Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Die Gesellschaft wurde durch das Wirken des Großaktionärs in den letzten
Jahren systematisch \"geplündert\". Auch im Geschäftsjahr 2008 verstieß der
Vorstand unserer Meinung nach mehrfach gegen geltendes Recht und schädigte
somit die freien Aktionäre. Eine Entlastung ist nicht möglich.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Die Aufsichtsrat handelte alleine im Interesse des Großaktionärs. Die
Interessen der freien Aktionäre wurden grob missachtet.
TOP 4
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7
Ablehnung
Begründung:
Die Anzahl von zwei Sitzungen pro Kalenderjahr ist zu gering im Verhältnis
zu der Vergütung, die die Aufsichtsräte sich unter Top 5 genehmigen lassen
wollen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 11, 13, 14
Ablehnung
Begründung:
Die Vergütung ist für eine Gesellschaft dieser Größe, welche sich auch noch
in der Abwicklung befindet, zu hoch.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 15, 16, 18 und 19
Ablehnung
Begründung:
Die Beschränkung des Rede- und Fragerechts ist nicht akzeptabel. Besonders
bei einer Gesellschaft, die sich so aktionärsfeindlich verhalten hat wie die
Pandatel AG, würde eine solche Einschränkung den freien Aktionären enormen
Schaden zufügen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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