Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.11.09



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Ordentliche Hauptversammlung der Leica AG am 27. November 2009

Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Leica Camera AG zum 31. März 2009 nebst Lagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) und Konzernlagebericht (einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) sowie Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Der Geschäftsverlauf und die schlechten Zahlen sowie die zwischenzeitlich drohende Insolvenz sind überwunden worden – obwohl zu fragen sein wird, ob wirklich nur die Finanzkrise Schuld ist.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009

Ablehnung
Begründung: Das „Personalkarussell“ im AR lässt eine begleitende und beratende Tätigkeit kaum erkennen. Der AR-Bericht ist in Hinblick auf die Arbeit des AR ebenfalls wenig aussagekräftig, so dass eine individuelle Leistungsbeurteilung im Rahmen einer Einzelentlastung nicht möglich ist.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Im Moment liegt nichts vor, was gegen die Wahl der BDO zum AP sprechen würde

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit und ohne Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Prinzipiell ist die Flexibilität der Gesellschaft notwendig – aber hier wäre ein Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss für 50% möglich – und das ist abzulehnen!

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Umsetzung geltenden Rechts. Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind aus Sicht der SdK unproblematisch.

TOP 7
Beschlussfassung über redaktionelle Änderungen der Satzung

Zustimmung
Begründung: Vernünftige Änderungen – obwohl zu fragen ist, warum man nicht gleich einen Punkt einbringt, der dem AR redaktionelle Anpassungen erlaubt.

TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Einzelwahl
Begründung: Bei den beiden schon im Aufsichtsrat vertretenen Herren Jung und Kaufmann ist fraglich, ob sie die Interessen der Minderheitsgesellschafter überhaupt vertreten wollen – Dr. Kaufmann ist sogar Vorsitzender und Eigner des Großaktionärs, der den Squeeze-out beantragt hat. Ihre Wahl ist daher abzulehnen. Über Herrn Schopf ist noch nicht genug bekannt, um eine Entscheidung treffen zu können – hier sind die Aussagen auf der HV zu berücksichtigen. Sollte hierbei nichts Negatives zu Tage treten, wird die SdK die Wahl von Herrn Schopf unterstützen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.