Hauptversammlung der Greta AG am 03.11.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Anzeige des Vorstands über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG sowie Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Gesellschaft
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Greta Aktiengesellschaft mit dem Bericht über die Lage der Greta Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2008 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 3
Gewinnverwendung
Zustimmung
Begründung: Zur Fortführung der Gesellschaft dürfte dies notwendig sein, um eine Insolvenz zu vermeiden.
TOP 4
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Derzeit erscheint eine Entlastung des Vorstands eher zweifelhaft. Die Gesellschaft hat die gesetzliche Frist für die Abhaltung der Hauptversammlung um 2 Monate überzogen und zeigt wenig Transparenz gegenüber ihren Aktionären.
TOP 5
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Derzeit erscheint eine Entlastung eher zweifelhaft, da nicht klar ist, ob der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt hat.
TOP 6
Änderung des Sitzes der Gesellschaft /Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Es erscheint nicht sinnvoll, den Sitz der Gesellschaft nach Hasloh zu verlegen, wo doch die Verwaltung in Berlin sitzt.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Es macht keinen Sinn bei der Lage der Gesellschaft eigene Aktien zurückzukaufen und auch noch einziehen zu können.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Zur Zeit ist nichts bekannt was gegen die Wahl des Abschlussprüfers spricht.
TOP 9
Genussrechte
Zustimmung
Begründung: Da die Aktionäre ein Bezugsrecht haben, spricht nichts gegen die Beschlussfassung.
TOP 10
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat
Noch offen
Begründung: Über die Wahl kann erst auf der Hauptversammlung entschieden werden, wenn die Berichte über die Lage der Gesellschaft vorliegen und die Arbeit der Verwaltung beurteilt werden kann.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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