a.o. Hauptversammlung der Möbel Walther AG am 16.11.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 31. August 2007 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Möbel Walther Aktiengesellschaft auf Herrn Kurt Krieger gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“).
Ablehnung
Begründung: Die Enteignung der Aktionäre ist grundsätzlich abzulehnen. Außerdem erscheint es zweifelhaft, ob der gewährte Zwangsabfindungsbetrag wirklich dem Wert des Unternehmens entspricht. Darauf deutet auch der derzeitige Kurs der Aktie an der Börse hin, der deutlich über den 18,08 Euro liegt. Das Unternehmen mauert auch in der Transparenz. Die SdK wird deshalb genau prüfen, ob nach einer eventuellen Enteignung ein Spruchstellenverfahren zur Erhöhung der Zwangsabfindung einzuleiten ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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