Hauptversammlung der CeoTronics AG am 06.11.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Mai
2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem erwirtschafteten Gewinn von 1.266 T € werden 659.999,40 € ausgeschüttet. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von mehr als 50 %.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008/2009
Zustimmung
Begründung: Trotz Umsatz und Ergebnisrückgang ist die Arbeit des Vorstands nicht zu beanstanden
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008/2009
Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden . Er ist seiner Pflicht, die Verwaltung zu beaufsichtigen und zu kontrollieren, nachgekommen
TOP 5
Beschlussfassung über die Angaben der Vorstandsvergütung im Jahresabschluss
sowie entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist gegen ein Opting out. Die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge ist ein Beitrag zur Transparenz des Unternehmens.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren
Verwendung
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Rückkauf eigener Aktien ab; eine Erhöhung der Dividende wäre sinnvoller.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010
Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keine Gründe für eine Ablehnung der UWP Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer.
TOP 8
Beschlussfassung zur Änderung der Satzung aufgrund des Gesetzes zur
Umsetzung der Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Diese vom Gesetzgeber vorgegebene Satzungsänderung enthält keine Nachteile für die Aktionäre des Streubesitzes.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
|