a.o. Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG am 05.10.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Hypo Real Estate Holding AG, München, auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS, Frankfurt am Main, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den einzigen Top, Ausschluss der Minderheitsaktionäre, ab.
Die SdK ist der Ansicht, dass die Aktionäre, die der HRE treu bleiben wollen
und bereit sind, ihren Sanierungsbeitrag zu leisten, nicht aus der
Gesellschaft gedrängt werden dürfen. Die Begründungen für den Ausschluss,
nämlich dass die \"Übernahme der vollständigen Kontrolle\" notwendig sei, um
notwendige Restrukturierungsmaßnahmen bei der HRE-Gruppe \"kosteneffizient
und zeitnah\" umzusetzen, sowie dass die Erlangung der vollständigen
Kontrolle auch erstrebenswert sei, um über ein verbessertes Rating die
Finanzierungskosten des Unternehmens zu senken, überzeugen nicht. Aus
unserer Sicht sind die Argumente keinesfalls zwingend; insbesondere ist
bisher nicht schlüssig dargelegt worden, wieso die Aktionäre der HRE im
Gegensatz zu den Aktionären der Commerzbank vollständig aus dem Unternehmen
herausgedrängt werden müssen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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