Hauptversammlung der Repower Systems AG am 21.10.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2008/2009 und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten
Lagebericht für die REpower Systems AG und den REpower Systems-Konzern (inkl. der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) und dem
Bericht des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2008/2009
Vortrag auf neue Rechnung wird abgelehnt
Begründung: Bereits 2007 und nunmehr im Geschäftsjahr 2008/2009
erzielte das Unternehmen beachtliche Gewinne. Da eine gesunde Finanzstruktur
vorliegt, wäre es an der Zeit, endlich eine Dividende auszuschütten und
insbesondere den Streubesitz zu bedenken, der in schweren Zeiten der
Gesellschaft beigestanden hat.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Der 4-köpfige Vorstand hat gute Arbeit geleistet. Erstmalig
wurde die 1 Mrd. Umsatzgrenze mit 1,2 Mrd. Euro geknackt und dabei 76,9 Mio.
Euro verdient (EBIT Marge 6,3%). Die operative Basis wurde angesichts des
erreichten Volumens breiter aufgestellt, u.a. durch Investitionen in eine
eigene Rotorfertigung. 2 neue innovative Produkte wurden im Berichtsjahr
entwickelt und eingeführt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Gemäß Geschäftsbericht hat der Aufsichtsrat die Arbeit des
Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Er trat zu 5
Sitzungen zusammen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2009/2010
Zustimmung
Begründung: Der SdK ist nichts bekannt, was gegen die Wahl von KPMG AG zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009/2010 sprechen würde.
TOP 6
Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind ausgelöst durch
das am 1. September 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG).
TOP 7
Sonstige Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und der
überseeischen Wohnorte einiger Mitglieder ist die Änderung der Satzung
bezüglich Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates kostensparend
und pragmatisch.
TOP 8
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Christof Maria Fritzen wurde
durch das Amtsgericht Hamburg am 15. August 2008 bestellt. Diese Bestellung
ist nun durch die Hauptversammlung zu bestätigen. Herr Dr. Fritzen
(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) ist neben den 2
Arbeitnehmervertretern das einzige nichtindische Aufsichtsratsmitglied.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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