Hauptversammlung der TDS Informationstechnologie AG am 08.10.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2009, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2009 sowie des Lageberichts, des
Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 und
Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), jeweils für das Geschäftsjahr 2008/2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen hat die eigenen Planzahlen aus dem Beherrschungsvertrag übertroffen, daher erfolgt Zustimmung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008/2009
Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht zu beanstanden .
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr vom 1. April 2009 bis 31. März 2010
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener
Aktien und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Wir sind gegen einen Rückkauf eigener Aktien. Bereits aus dem Beherrschungsvertrag ist zu entnehmen, dass die zurückgekauften Aktien vollständig dem Bestand des Großaktionärs zugerechnet werden. Der Streubesitz läuft jedoch Gefahr, durch einen Rückkauf aus dem Unternehmen gedrängt zu werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Wir stimmen dieser Satzungsänderung zu, da keine Nachteile für den Streubesitz zu erkennen sind.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung
der Aktionärsrechterichtlinie(ARUG)
Zustimmung
Begründung: Bei der Beschlussvorlage handelt es sich um eine Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|