Hauptversammlung der 3U HOLDING AG am 28.08.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 3U HOLDING AG
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat die gesteckten Ziele nicht erreicht. Es werden seit Jahren alternative Strategien verkündet, die zwar nach dem Trial-and-Error-Prinzip begonnen, jedoch nicht konsequent verfolgt sondern wieder in den Ursprungszustand zurückgedreht werden. Aus Sicht der SdK hat der Vorstand damit wiederholt seine Ziele verfehlt. Er kann nicht weiterhin das Vertrauen und die Geduld der Aktionäre einfordern. Aktionäre dürfen eine angemessene Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals erwarten. Stattdessen werden sie seit Jahren mit Maßnahmen wie eine Ausgliederung des Telekommunikationsgeschäftes in eine GmbH, einem Strategiewechsel hin zu einer Beteiligungsgesellschaft, Visionen der Restrukturierungsberatung und des Unternehmenserwerbs bis hin zu neuen Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien vertröstet. Nichts davon ist bis heute eingetreten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Der Entlastung des Aufsichtsrates kann nicht zugestimmt werden, weil er aus unserer Sicht nicht in der Lage war, den Vorstand dazu anzuhalten, die Gesellschaft mit einer adäquaten Neuausrichtung wieder in die Gewinnphase zu führen. Darüber hinaus ist es ihm auch nicht gelungen, den Vorstand - auch nicht bei nur einem einzigen der gesteckten Ziele der Neuausrichtung - in die erfolgreiche Zielumsetzung zu begleiten. Stattdessen hat es der Aufsichtsrat zugelassen, dass der Vorstand den bisherigen Zustand verwaltet und weiterhin Verluste einfährt.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt, da gegen die vorgeschlagene Gesellschaft keinerlei Bedenken bestehen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK besteht keine Notwendigkeit, eigene Aktien zurückzukaufen. Wir würden es begrüßen, wenn der Vorstand seine volle Kraft darauf verwenden würde, sich operativ erfolgreich zu betätigen. Auch wenn dieser TOP als Standard innerhalb der Tagesordnung begründet wird, müssen die Aktionäre davon ausgehen, dass verabschiedete TOP\'s auch umgesetzt werden. Dazu ist aus Sicht der SdK keinerlei Veranlassung gegeben.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im
Wege des außerbörslichen Rückerwerbs
Ablehnung
Begründung: Die Begründung entspricht der zu TOP 5 der Tagesordnung. Es besteht aus unserer Sicht auch keine Notwendigkeit, eigene Aktien außerhalb der Börse zuzukaufen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals und
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende
Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Es besteht auch bei Betrachtung der Liquiditätslage der Gesellschaft keinerlei Notwendigkeit, ein weiteres genehmigtes Kapital zu schaffen. Dies umso weniger, da die Gesellschaft, wie oben erwähnt, beabsichtigt, eigene Aktien zurückzukaufen. Die liquiden Mittel der Gesellschaft lassen einen Zukauf von Beteiligungen im zweistelligen Bereich (Anzahl der Gesellschaften) zu. Von daher ist für die SdK nicht erkennbar, warum weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollten. Ein Zukauf von mehreren Gesellschaften muss nicht nur organisatorisch und personell bewältigt werden. Da hier zumindest bisher nicht erkennbar ist, wofür die finanziellen Mittel zum Einsatz kommen sollen, wird die SdK diesen Vorschlag ablehnen.
Die SdK wird aber dem Vorstand innerhalb der Hauptversammlung nochmals ausführlich Gelegenheit geben, den Vorschlag umfassend zu begründen. Nur wenn hier eine glaubhafte Strategie überzeugend dargelegt werden kann, wird in der Hauptversammlung die Entscheidung zu überdenken sein.
TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag wird zugestimmt, da er die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im ARUG (Aktionärsumsetzungsrichtliniengesetz) beinhaltet.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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