Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG am 27.08.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2008/09 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben
gemäß § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung / Enthaltung
Begründung:
1. Zustimmung Mit Ausnahme der unter den nachfolgenden Ziffern 2 und 3 genannten Personen ist dem Vorstand Entlastung zu erteilen, insbesondere auch deshalb, weil diese Personen erst nach dem Ankauf der streitgegenständlichen Produkte gerade zur Sanierung der Gesellschaft in den Vorstand eingetreten sind.
Der Geschäftsbericht vermittelt den Eindruck, dass nach Erkennen der Krise die notwendigen Maßnahmen sehr organisiert und strukturiert analysiert und umgesetzt worden sind; auch die Konzeption des neuen Geschäftsmodelles - welcher Erfolg diesem auch immer beschieden sein mag - zeigt, dass das Grundsatzproblem unserer Gesellschaft (fehlendes ertragskräftiges Geschäftsmodell) erkannt worden und die Lösung desselben konsequent angegangen worden ist.
2. Enthaltung
Solange der Tatbeitrag von Herrn Momburg in Bezug auf die Krise nicht bekannt ist, kann aufgrund der immer noch gegenwärtigen, existenzgefährdenden Auswirkungen der Krise eine Entlastung auch nicht mit dem Hinweis erteilt werden, dass die streitgegenständlichen Vorgänge nicht im Jahre 2008/2009 liegen.
In diesem Zusammenhang muss es auch eigenartig/eigenwillig anmuten, dass Herr Momburg variable Bezüge in immerhin nicht unerheblicher Höhe erhalten hat; gerade weil als Erfolgsziele Stabilisierungsmaßnahmen, die nur aufgrund der Ausführung gewisser Geschäfte der alten Verwaltung überhaupt erforderlich geworden sind, scheint es eine ganz eigenartige und eigenwillige Logik zu sein, dass eine Person, die genau dieser alten Verwaltung in verantwortlicher Stellung als Vorstandsmitglied angehörte, für die Beseitigung der Existenzgefährdung, die man selbst (mit)herbeigeführt hat, belohnt werden soll.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Enthaltung / Ablehnung
Begründung:
1. Enthaltung
Mit Ausnahme der unter Ziffer 2 benannten Personen ist derzeit bei der Entlastung die Enthaltung, mit deutlicher
Tendenz zum NEIN! geplant.
Im Aufsichtsrat der IKB ging es im Jahre 2008/2009 zu wie auf einem Bahnhof,
offenbar nur ohne Fahrplan. Munter wurden
AR-andate niedergelegt, neue Personen bestellt, die dann teilweise niedergelegt haben.
Bei einem derart kontinuierlich anhaltenden Wechsel ist vollkommen unklar, wie
überhaupt angesichts der erheblichen Krisensituation eine effektive Kontrollfunktion
ausgeübt werden soll.
Insbesondere die Herren, die trotz ihrer Bestellung vorzeitig niedergelegt haben,
werden an ihre Pflicht gegenüber der Gesellschaft erinnert.
Dieinvasionsartige Übernahme des Aufsichtsrates durch \"Abgesandte\" des neuen
Großaktionärs, gepaart mit der Aufhebung des Sonderprüfungsbeschlüsse, lässt eine
Entlastung nicht zu und macht auch eine Enthaltung nur schwer begründbar.
2. Ablehnung
Der Entlastungsvorschlag für die Herren Ammer, Asmussen, Dr. Baganz, Franzen, Leinberger, Metzger, Oetker, Dr. Reuther, Rodenstock, Dr. Rogowski, Schametat, Dr. Viessmann, Wernecke, Wittmann sowie für die Damen Röbel und Steingräber können nur als Scherzerklärung aufgefasst werden.
Alle diese Personen waren bereits im Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Vorgänge und Geschäfte, die maßgeblich zur existenzbedrohenden Krise beigetragen haben. Die Entlastung dieser Personen kann auch nicht mit dem Hinweis erteilt werden, dass die Vorgänge in einem anderen Geschäftsjahr als dem Entlastungsjahr liegen, da die Existenzbedrohung immer noch anhält; bevor die Existenzbedrohung und der Schaden nicht beseitigt sind, scheidet eine Entlastung aus.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers
Zustimmung
Begründung:
Es liegen keine negativen Erkenntnisse in der jüngeren Vergangenheit vor; darüber hinaus hat PWC die Mängel im Risikokontrollsystem im Rahmen eines Gutachtens aus dem Jahre 2007 - soweit aus dem Geschäftsbericht ersichtlich - aufgedeckt.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung:
Es findet sich unter den Kandidaten kein Vertreter des klassischen Streubesitzes, der insbesondere in Anbetracht der Absicht des Großaktionärs, die Verantwortlichkeiten für die existenzbedrohenden wirtschaftliche Schieflage, intern \"aufarbeiten\" zu lassen, dringend erforderlich wäre, um ein Informationsgleichgewicht und damit auch Vertrauen aufzubauen.
Darüber hinaus fällt insbesondere beim Kandidaten Dr. Rabe auf, dass dieser doch eine nicht unbeachtliche Anzahl an sonstigen Aufsichtsfunktionen ausübt, so dass sich die Frage der gewissenhaften Wahrnehmung eines neuen, weiteren Mandates stellt.
TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG
Zustimmung
Begründung:
Gehört zum Kerngeschäftsfeld einer Bank und ist deshalb ungeachtet der Krise aus operativen Erwägungen heraus zu befürworten.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung:
Selbst als Vorratsbeschluss wird diese Beschlussvorlage dem Ernst der gegenwärtigen Situation der Gesellschaft, die unter gewissen Liquiditätsschwierigkeiten leidet, kaum gerecht. Es stellt sich allen Ernstes die Frage, warum die Verwaltung uns Aktionäre mit solch überflüssigen Beschlussvorlagen überhaupt belästigt.
TOP 8
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Ablehnung
Begründung:
vgl. Ausführungen zu TOP 7
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung des § 2 Abs. 2 der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Ist der Neuausrichtung der Bank mit dem neuen Geschäftsfeld \"Finanzierungsberatung\" geschuldet, das hoffentlich erfolgreich ist.
TOP 10
Beschlussfassung über Satzungsänderungen im Hinblick auf das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Zustimmung
Begründung:
Verbessert die Rechtsposition und das verwaltungstechnische Handling der Aktionäre.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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