Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.08.09



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Hauptversammlung der WaveLight AG am 28.08.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der WaveLight AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2008 (Rumpfgeschäftsjahr 2008), der Lageberichte für die WaveLight AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Zwar sind im RG 2008 Umsatz um 15,8% und EBIT um 16,8% zurückgegangen, doch beziehen sich diese Zahlen auf einen (ungeprüften) Vergleichszeitraum 2007, so dass eine differenzierte Betrachtung angebracht ist. Zum anderen hatte die Wirtschaftskrise in diesem Zeitraum Ende 2008 ihren Höhepunkt, so dass eher positiv zu vermerken sein dürfte, dass das Betriebsergebnis \"lediglich\" einen Verlust in Höhe von 1,799 Mio. € aufweist und damit im Verhältnis zum Vorjahr mit einem Gesamtverlust in Höhe von 10,072 Mio. € durchaus eine Verbesserung spürbar ist.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats. Dieser dürfte seinen Aufgaben vollumfänglich nachgekommen sein; der Bericht des Aufsichtsrats vermittelt ein gutes Bild seiner Arbeit.

TOP 4
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009

Zustimmung
Begründung: Es spricht aus Sicht der SdK nichts gegen eine Wiederwahl der KPMG AG, Berlin, Niederlassung Nürnberg.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Nachdem beide neu vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder aus den Reihen der Hauptaktionärin stammen, könnte man an sich über eine Ablehnung nachdenken. Allerdings sollen die Herren Newnham und Horton lediglich die ebenfalls die Hauptaktionärin vertretenden und vorzeitig ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Buehler und Croarkin ersetzen. Nachdem sich somit das bisherige Kräfteverhältnis im Aufsichtsrat zum einen nicht ändert, die Alcon Inc. tatsächlich über 95% der Anteile hält und die Wahl eine vorläufige ist, dürfte hier eine Zustimmung zu rechtfertigen sein.

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der WaveLight AG, Erlangen, auf die Alcon, Inc., Hünenberg, Schweiz, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

Zustimmung
Begründung: Die Formalien scheinen bislang alle erfüllt und die Barabfindung übertrifft mit 20,02 € deutlich die im Zusammenhang mit dem Beherrschungsvertrag vorgesehene Abfindungszahlung. Allerdings ist festzustellen, dass als Referenzzeitraum zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung nicht die drei Monate vor der Hauptversammlung, sondern die drei Monate vor Bekanntgabe der Absicht, die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf sich zu verlangen, herangezogen wurde. Dies steht zwar nicht in Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 12.03.2001, doch stellt die ganz überwiegende Auffassung in der Literatur sowie auch die jüngere Rechtsprechung inzwischen tatsächlich auf den Durchschnittskurs während der letzten drei Monate vor Bekanntgabe der konkreten Maßnahme ab.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.