Hauptversammlung der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des
Lageberichtes, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein sehr schlechtes Ergebnis erwirtschaftet (-410 T€ vs. Vorjahr + 200 T€). Darin ist außerdem noch ein a.o. Ertrag von + 300 T€ enthalten. Das Eigenkapital ist dadurch um ca. 25% verringert worden. Weiterhin ist die Berichterstattung des Vorstands im Geschäftsbericht mangelhaft, eher verschleiernd. Auch die Prognose für die Zukunft - u.a. bis auf weiteres keine Dividende - ist wirtschaftlich enttäuschend und wird den Interessen der außenstehenden Aktionäre nicht gerecht.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat muss seine Mitverantwortung am schlechten operativen Ergebnis 2008 und am bedenklichen Zustand der Gesellschaft tragen. Offensichtlich kommt er seinen Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle des (Allein-)Vorstands nicht ausreichend nach. Weiterhin ist auch seine Berichterstattung ungenügend und der schlechten Entwicklung der Gesellschaft nicht angemessen.
TOP 4
Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung: Die elektronische Kommunikation ist zeitgemäß. Der Nachweis der Bevollmächtigung folgt der geänderten Rechtslage.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung: Die mangelhafte Berichterstattung der Gesellschaft im Geschäftsbericht wird offensichtlich von den Abschlussprüfern (Susat+Partner) hingenommen. Das wird den Interessen der außenstehenden Aktionäre nicht gerecht.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|