Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.08.09



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Hauptversammlung der Hamburger Getreide-Lagerhaus AG

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2008 und des Lageberichtes, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein sehr schlechtes Ergebnis erwirtschaftet (-410 T€ vs. Vorjahr + 200 T€). Darin ist außerdem noch ein a.o. Ertrag von + 300 T€ enthalten. Das Eigenkapital ist dadurch um ca. 25% verringert worden. Weiterhin ist die Berichterstattung des Vorstands im Geschäftsbericht mangelhaft, eher verschleiernd. Auch die Prognose für die Zukunft - u.a. bis auf weiteres keine Dividende - ist wirtschaftlich enttäuschend und wird den Interessen der außenstehenden Aktionäre nicht gerecht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat muss seine Mitverantwortung am schlechten operativen Ergebnis 2008 und am bedenklichen Zustand der Gesellschaft tragen. Offensichtlich kommt er seinen Verpflichtungen in Bezug auf Beratung und Kontrolle des (Allein-)Vorstands nicht ausreichend nach. Weiterhin ist auch seine Berichterstattung ungenügend und der schlechten Entwicklung der Gesellschaft nicht angemessen.

TOP 4
Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)

Zustimmung
Begründung: Die elektronische Kommunikation ist zeitgemäß. Der Nachweis der Bevollmächtigung folgt der geänderten Rechtslage.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Die mangelhafte Berichterstattung der Gesellschaft im Geschäftsbericht wird offensichtlich von den Abschlussprüfern (Susat+Partner) hingenommen. Das wird den Interessen der außenstehenden Aktionäre nicht gerecht.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.