Hauptversammlung der Brüder Mannesmann AG am 27.08.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§ 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Jürgen Schafstein für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Jürgen Schafstein und Bernd Schafstein werden entlastet, obwohl es für Anleger unbefriedigend ist, dass die Dividende in diesem Jahr entfällt Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat auch in dieser Branche Spuren hinterlassen. Die allgemeine Situation belastet das Kaufverhalten der Abnehmer. Schwerwiegende Fehler beim operativen Geschäft sind nicht zu erkennen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitglieds Bernd Schafstein für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: siehe TOP 2
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der AR hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion ordnungsgemäß ausgeführt und einen transparenten Bericht seiner Tätigkeit vorgelegt.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 sowie des Abschlussprüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestallung der vorgeschlagenen Gesellschaft zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfers gibt es keine Einwände.
TOP 6
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung zur Einberufung der Hauptversammlung (Änderung von § 19 Absatz (2) der Satzung) und zum Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung (Änderungen von § 20 Absatz (1) bis (4) der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an das ARUG, das nach unserer Einschätzung im Herbst in Kraft treten wird, bestehen keine Bedenken. Es ist nicht zum Nachteil der Aktionäre.
TOP 7
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung betreffend die Nutzung elektronischer Medien (Änderungen des § 22 a Absatz (2) der Satzung)
Zustimmung
Begründung: Die in der Neufassung des ARUG ermöglichte elektronische Übertragung der HV entspricht der zeitgemäßen Übermittlung von Daten.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung erworbener eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien wird als Vorratsbeschluss eingebracht, ist allgemein üblich und hält sich an die gesetzlichen Vorgaben.
TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- beziehungsweise Wandelgenussscheinen, Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses), Schaffung eines bedingten Kapitals unter gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals nebst Aufhebung der von der Hauptversammlung am 25. August 2005 unter Tagesordnungspunkt 8 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten, Genussscheinen, Options- oder Wandelgenussscheinen und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Der Antrag in 9a bleibt nach Art und Umfang im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und wird auch als Vorratsbeschluss verstanden. Dazu gehört auch die in 9b vorgeschlagene Schaffung des dafür notwendigen Bedingten Kapitals. Die beantragten Ermächtigungen erhöhen den Handlungsbedarf und ermöglichen Gestaltungen der Verwaltung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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