Hauptversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG am 19.08.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat in 2008 die Umsätze um 6,3 % fühlbar steigern können. Allerdings haben starke Kostensteigerungen, die vornehmlich aus höheren Ausgaben für Energie (Fahrstrom/Dieselkraftstoff) resultieren, dazu geführt, dass sich das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um 2,5 Mio € verschlechtert hat. Insgesamt kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsfunktion ordnungsgemäß wahrgenommen und kann somit entlastet werden.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, die gegen eine (Wieder)Bestellung von PwC zum Abschlussprüfer sprechen. Nachdem PwC schon seit sehr vielen Jahren die BOGESTRA-Abschlüsse prüft, sollte allerdings für die Folgejahre ein Wechsel des Abschlussprüfers in Erwägung gezogen werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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