Hauptversammlung der D+S europe AG am 27.08.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der D+S europe AG, des Lage- und Konzernlageberichts der D+S europe AG für das Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance-Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat zwar nur ein stark verringertes EBIT erwirtschaftet, konnte den Umsatz aber um 21,2% erhöhen. Dabei sind die Aufwendungen wegen der Ausweitung der Geschäftstätigkeit überproportional angestiegen, wie auch die Abschreibungen aufgrund einer verstärkten Investitionstätigkeit. Die Erträge daraus werden sich voraussichtlich erst in den kommenden Geschäftsjahren ergeben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtrat seinen Pflichten zur Überwachung des Vorstandes nachgekommen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des Wirtschaftsprüfers Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der D+S europe AG auf die Pyramus S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG
Ablehnung
Begründung: Die Barabfindung erscheint nicht angemessen, da die sich aus der Ausweitung der Geschäftstätigkeit ergebenden Chancen nicht ausreichend berücksichtigt und die Risiken überbewertet werden.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung von §§ 15.3, 16.2 und 16.3 der Satzung zur Anpassung an das ARUG (Einberufungsfrist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Regelungen für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten)
Zustimmung
Begründung: Die Satzung soll an das am 29. Mai 2009 vom Bundestag verabschiedete Gesetz (ARUG) angepasst werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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