Hauptversammlung der Eifelhöhen-Klinik AG am 25. August 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008 und des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008.
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007
Ablehnung
Begründung: Die Hauptversammlung am 21.08.2008 hatte – abweichend vom Vorschlag der Verwaltung – mit den Stimmen des größten Einzelaktionärs eine Dividende von 7 Cent/Aktie beschlossen. Der Beschluss ist – noch nicht rechtskräftig – für nichtig erklärt worden. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Verwaltung nunmehr unter Missachtung des Mehrheitsbeschlusses der Aktionäre erneut einen Dividendenverzicht vorschlägt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft in 2007 erfolgreich geführt; der Jahresüberschuss konnte gesteigert werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2007 die Kontroll- und Beratungsaufgaben – letztere besonders intensiv – voll erfüllt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008
Ablehnung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende für 2008 würde weniger als 1/6 des Konzernüberschusses ausgeschüttet werden. Die SdK wird die Zahlung einer Dividende von 15 Cent/Aktie vorschlagen, damit würde eine Ausschüttungsquote von etwas 30% erreicht und die Belange des Unternehmens voll erfüllt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es gelungen, bei einem Umsatzwachstum von knapp 2% den Jahresüberschuss um über 40% zu steigern. Für die erfolgreiche Fortführung der Gesellschaft kann Entlastung erteilt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Noch offen
Begründung: Anhand des AR-Berichtes kann nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit der AR seine Aufsichts- und Beratungsfunktion in vollem Umfang erfüllt hat. Offensichtlich hat es erhebliche Auseinandersetzungen innerhalb des Aufsichtsrates sowie zwischen Aufsichtsrat und Vorstand gegeben. Ob eine Entlastung möglich ist, kann erst aufgrund der Informationen entschieden werden, die auf der Hauptversammlung einzufordern sind. Die SdK wird, sofern nicht ohnehin vorgesehen, eine Einzel(nicht)entlastung fordern.
TOP 8
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und eines Ersatzmitglieds
Noch offen
Begründung: Der Bestätigung der gerichtlichen Bestellung eines AR-Mitgliedes kann zugestimmt werden. Über die Zuwahl eines weiteren AR-Mitgliedes sowie eines Ersatzmitgliedes kann erst entschieden werden, nachdem auf der Hauptversammlung Informationen über die besonderen Qualifikationen der Kandidaten zur Verfügung gestellt worden sind.
TOP 9
Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Mit den vorgeschlagenen Vergütungssätzen würden die Bezüge der AR-Mitglieder jeweils um 75% erhöht werden. Auch bei Berücksichtigung der erhöhten Anforderungen an die Tätigkeit von AR-Mitgliedern ist eine Erhöhung der Bezüge in dem vorgeschlagenem Umfang weder sachgerecht noch in der augenblicklichen wirtschaftlichen Lage zu vertreten. .
TOP 10
Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Bis 2008 verfügte die Gesellschaft über 10 Jahre über ein genehmigtes Kapital in dem Umfang, der der Hauptversammlung erneut vorgeschlagen wird. Offensichtlich besteht kein Bedarf für ein genehmigtes Kapital – zumindest nicht in der vorgeschlagenen Größenordnung. Bei konkretem Bedarf hat der Vorstand der Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals vorzuschlagen. Ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals (noch dazu mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsauschlusses) lehnt die SdK aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
TOP 11
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien stellt praktisch eine Verlängerung einer entsprechenden kürzlich ausgelaufenen Ermächtigung dar.
TOP 12
Beschluss über den Ausschluss des Verbriefungsanspruchs und Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung w. Ausschluss des Verbriefungsanspruchs kann zugestimmt werden. Dieser Ausschluss ist heute bei den meisten Aktiengesellschaften geregelt.
TOP 13
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken, die WP u. Stb. Kurt Heller GmbH zum Abschlussprüfer (wieder)zu bestellen. Nachdem dieser Prüfer seit weit mehr als 10 Jahren die Abschlüsse prüft, sollte erwogen werden, im kommenden Jahr einen Wechsel des Abschlussprüfers in Erwägung zu ziehen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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