Hauptversammlung der SPOBAG AG am 17. August 2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPOBAG AG zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts einschließlich des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 für die SPOBAG AG
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Der ausgewiesene Bilanzgewinn erlaubt keine Dividendenausschüttung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Ablehnung
Begründung: Der 2008 amtierende Vorstand hat die Firma verlassen und will das Hauptasset der Firma nun erwerben.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat dem Verkauf des Hauptassets der Firma per Vorvertrag zugestimmt und nichts getan, der Firma eine neue Orientierung zu geben. Die Zukunft der Spobag ist ungewiss.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Gründe, die gegen den Abschlussprüfer sprechen.
TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung der SPOBAG Bowling GmbH
Ablehnung
Begründung: Eine nachträgliche Absegnung des Verkaufs des Hauptassets der Spobag ist für die Miteigentümer nicht akzeptabel. Auch ist unklar wie der Verkaufspreis ermittelt wurde oder ob konkurrierende Angebote eingeholt wurden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals, die Schaffung
eines neuen Genehmigten Kapitals 2009 und entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Bisher ist völlig unklar wozu die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals dienen soll. Die Firma hat ihre Hauptanlage quasi veräußert, für das andere, kleine Arbeitsgebiet keine vertragliche Absicherung und keine neuen Betätigungsfelder in Aussicht genommen.
TOP 8
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: ergibt sich aus der Ablehnung von TOP 6.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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