Hauptversammlung der Business Media China AG am 29.07.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2008, des zusammengefassten Lageberichts der
Business Media China AG und des Business Media China Konzerns, des Berichts
des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Lageberichtsangaben nach
§ 2 89 Abs. 4, 315&n bsp;Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gem. § 92
Abs. 1 AktG
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Falschaussagen über Umsatz und Ergebnisprognosen sowie die Unterschlagungen in China, die auf mindestens mangelhafte Überwachung zurückzuführen sind, lassen eigentlich keine Entlastung zu.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung: Nach Auffassung der SdK ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion nur mangelhaft nachgekommen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2009
Ablehnung
Begründung: Die Tätigkeit der BDO als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 2008 ist aus Sicht der SdK kritisch zu hinterfragen. Eine wichtige Frage dabei ist, warum die Unterschlagungen in China nicht bemerkt wurden.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Noch offen
Begründung: Die Wahl des Aufsichtsratskandidaten Gäbler wird von der SdK infolge Mandatshäufung nicht unterstützt. Hinsichtlich der anderen Kandidaten wird die SdK nach deren Vorstellung auf der Hauptversammlung über ihre Zustimmung entscheiden.
TOP 7
Beschlussfassung über Satzungsänderungen hinsichtlich des „ARUG“
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen sind unproblematisch.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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