Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.07.09



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Hauptversammlung der Südzucker AG am 21.07.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008/09, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008/09 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Gewinn von 0,86 EUR kommen 0,40 EUR zur Ausschüttung. Die Quote liegt damit bei über 40 % und ist im Bereich der von uns geforderten 40 bis 60 % des Bilanzgewinns.

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung an die neue Zuckermarktordnung ist gelungen. Die geleistete Arbeit des Vorstands ist nicht zu beanstanden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/09

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gut und richtig beraten . Er ist auch erkennbar seinen Kontrollpflichten nachgekommen.

TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Wir sind grundsätzlich gegen die Wahl eines Lieferanten oder Kunden in einen Aufsichtsrat.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009/2010

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Einwände gegen die Wahl von PWC als Wirtschaftsprüfer

TOP 7
Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Für eine weitere Expansion benötigt das Unternehmen Handlungsspielraum. Bisher wurde ein derartiger Handlungsspielraum sehr verantwortungsvoll genutzt.

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien einschließlich der Verwendung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung
Begründung: Für den Streubesitz bringt ein Rückkauf eigener Aktien keinerlei Vorteile. Die Vorteile liegen bei den Großaktionären die z.B. damit ihren eigenen Anteil am Unternehmen ohne Einsatz eigener Mittel ausweiten können.

TOP 9
Aufhebung von bedingten Kapitalien sowie Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und neue Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Schaffung eines neuen bedingten Kapitals I mit Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen benötigt ausreichend Handlungsspielraum, um seine Expansion in andere Regionen fortsetzen zu können.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.