Hauptversammlung der der Colonia Real Estate AG am 08.07.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses und der Berichte über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung:
Die Finanzkrise hat die Colonia Real Estate AG nach den großen Immobilienerwerben in 2007 in einer denkbar schlechten Situation getroffen. Dem Vorstand scheint es zu gelingen, die CRE auf sanierte Wohnimmobilien mit Mieterhöhungspotenzial zu refokussieren. Der Leerstand scheint sich weiter reduzieren zu lassen, dieser Effekt zusammen mit einer leichten Mieterhöhung sollte den operativen cashflow in 2009 beflügeln, weitere größere Sanierungen im Wohnungsbestand sind auskunftsgemäß nicht geplant und waren in 2008 vorgezogen worden. Das radikale Kostensenkungsprogramm sollte Ende 2009 Wirkung entfalten, eine Absenkung von 30. Mio. € auf 10- 12 Mio. € ist geplant. In 2009 stehen keine größeren Refinanzierungen an, die meisten Kreditverträge wurden „fest“-geswappt, so dass Bewegungen der Zinsen sich weitgehend neutral im Gesamtergebnis niederschlagen sollten. Das Assetmanagement soll weiter ausgebaut werden, obwohl die management fees aus dem vertragsgemäß an oaktree abgetretenen Asset Management (-1,1 Mrd. € under management) in 2009 fehlen werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Antrag auf Einzelentlastung
Begründung:
Im Falle der Einzelabstimmung wird die SdK die Herren Lutz und Wille entlasten, Herrn Prof. Dr. Steiger jedoch nicht. Die Leitung des ARV wurde noch vor der HV in neue Hände gelegt, H. Prof. Dr. Steiger hat sein Amt aus gesundheitlichen Gründen noch vor Ende der Wahlperiode niedergelegt. Die zivilrechtliche Schadensersatzverurteilung des LG Düsseldorf wegen Aufsichtspflichtverletzung bei Aufina soll nach eigener Aussage damit nicht im Zusammenhang stehen.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Noch offen:
Begründung: In Abhängigkeit von der Antwort der Verwaltung auf die in der HV zu stellende Frage, warum nicht eine der Big 4 Gesellschaften gewählt wurde, warum an den Prüfkosten gespart werden soll und wie der neue Abschlussprüfer sich auf der HV präsentiert, Tendenz zur Zustimmung.
TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats
Noch offen:
Begründung:
Insbesondere wird spannend zu erfahren sein, was H. Lennartz für den AR-Vorsitz bei der CRE auszeichnet. In Abhängigkeit von der Beantwortung dieser Frage wird das Abstimmungsverhalten festgelegt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Ablehnung
Begründung:
Ist reiner Vorratsbeschluss und passt überhaupt nicht in die aktuelle Cash-Situation des Unternehmens. Das Unternehmen hat genau das Gegenteil getan und sich neues Kapital über eine Kapitalerhöhung und die Wandlung einer Anleihe gesichert hat. Der Punkt TOP 6 macht Sinn frühestens in 2010. TOP 7 verlangt das genaue Gegenteil.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2009 (Schaffung eines neuen § 4 Absatz 5 der Satzung)
Zustimmung
Begründung:
Aus Risikogründen kann für 2009 aufgrund der angespannten Cash-Situation nicht ausgeschlossen werden, dass die CRE in 2009 oder 2010 weiteres Kapital benötigen wird. Das wird eine weitere Verwässerung für die Altaktionäre bedeuten, scheint aber aus Sicht des Fortbestandes der Gesellschaft geboten zu sein.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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