Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG
am 15.07.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische
Accessoires AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der
Lageberichte für die AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008
Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, die Dividende je Aktie unverändert zum
Vorjahr und zum Jahr 2006 bei Euro 6,50 zu belassen. In Anbetracht eines
sich weiterhin verlangsamten Umsatzwachstums und rückläufiger EBIT-Marge ist
der Dividendenvorschlag angemessen.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen konjunkturellen Umfeld hat die
Unternehmensleitung gute Arbeit geleistet. Der Ausbau des Konzerns wurde
weitergeführt. Vor allem auf internationaler Ebene wurde die Expansion
fortgesetzt. Der Konzernumsatz konnte um 2,4% gesteigert werden. Allerdings
erneut nur durch die Eröffnung von netto 80 neuen Geschäften.
Flächenbereinigt sank der Umsatz um 4,9% bedingt durch die Immobilien- und
Finanzkrise sowie dem Wettbewerb im Bereich Modeschmuck und modischen
Accessoires. Finnland und Schweden kamen als neue Länder hinzu. Der Eintritt
in die Slowakische Republik wurde vorbereitet.
In Deutschland wurde das neue Vertriebskonzept \"Concession-Stores\" in
Warenhäusern vorangetrieben.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gemäß seines Berichts in
enger Weise begleitet und beraten. Es fanden 4 Sitzungen statt. Insbesondere
das wichtige weitere Filialwachstum war wiederholt Gegenstand der Beratungen.
TOP 5
Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen/Anpassungen stehen in
Verbindung mit der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) und setzt
voraus, dass der Regierungsentwurf zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2010 in Kraft getreten sein wird.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals
Bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung
der Satzung in § 4 Abs. 3
Ablehnung
Begründung: Es handelt sich um die Erneuerung eines Vorratsbeschlusses,
mit dessen Hilfe das Grundkapital um 50% erhöht werden kann. Angesichts
einer Eigenkapitalquote von 69,2% an der Bilanzsumme per 31. Dezember 2008
und der Aussage im Jahresabschluss 2008, dass \"die hohe Eigenkapitalquote es
der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erlaubt bei ihren
Investitionsentscheidungen und der Finanzierung der weiteren Expansion
unabhängig vom Kapitalmarkt zu agieren, Kontokorrent-Kreditlinien seitens
der Banken für das Unternehmen unbedeutend sind und nur in geringem Umfang
bestehen, und dass seit 2002 es im Unternehmen keinen Bedarf an Fremdkapital
gab, da es über ausreichende Eigenmittel verfügt\", ist zu hinterfragen, warum und wozu an eine derartig großvolumige Kapitalerhöhung zu denken ist.
TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Zustimmung
Begründung: In der gegenwärtigen Situation auf den Finanzmärkten erscheint
die Ermächtigung angemessen, um gegebenenfalls schnell handeln zu können.
TOP 8
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl von Deloitte &
Touche GmbH, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 sprechen
würde.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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