Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.07.09



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Hauptversammlung der Bijou Brigitte modische Accessoires AG am 15.07.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2008

Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, die Dividende je Aktie unverändert zum Vorjahr und zum Jahr 2006 bei Euro 6,50 zu belassen. In Anbetracht eines sich weiterhin verlangsamten Umsatzwachstums und rückläufiger EBIT-Marge ist der Dividendenvorschlag angemessen.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: In einem schwierigen konjunkturellen Umfeld hat die Unternehmensleitung gute Arbeit geleistet. Der Ausbau des Konzerns wurde weitergeführt. Vor allem auf internationaler Ebene wurde die Expansion fortgesetzt. Der Konzernumsatz konnte um 2,4% gesteigert werden. Allerdings erneut nur durch die Eröffnung von netto 80 neuen Geschäften. Flächenbereinigt sank der Umsatz um 4,9% bedingt durch die Immobilien- und Finanzkrise sowie dem Wettbewerb im Bereich Modeschmuck und modischen Accessoires. Finnland und Schweden kamen als neue Länder hinzu. Der Eintritt in die Slowakische Republik wurde vorbereitet. In Deutschland wurde das neue Vertriebskonzept \"Concession-Stores\" in Warenhäusern vorangetrieben.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gemäß seines Berichts in enger Weise begleitet und beraten. Es fanden 4 Sitzungen statt. Insbesondere das wichtige weitere Filialwachstum war wiederholt Gegenstand der Beratungen.

TOP 5
Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen/Anpassungen stehen in Verbindung mit der Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) und setzt voraus, dass der Regierungsentwurf zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2010 in Kraft getreten sein wird.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals Bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3

Ablehnung
Begründung: Es handelt sich um die Erneuerung eines Vorratsbeschlusses, mit dessen Hilfe das Grundkapital um 50% erhöht werden kann. Angesichts einer Eigenkapitalquote von 69,2% an der Bilanzsumme per 31. Dezember 2008 und der Aussage im Jahresabschluss 2008, dass \"die hohe Eigenkapitalquote es der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erlaubt bei ihren Investitionsentscheidungen und der Finanzierung der weiteren Expansion unabhängig vom Kapitalmarkt zu agieren, Kontokorrent-Kreditlinien seitens der Banken für das Unternehmen unbedeutend sind und nur in geringem Umfang bestehen, und dass seit 2002 es im Unternehmen keinen Bedarf an Fremdkapital gab, da es über ausreichende Eigenmittel verfügt\", ist zu hinterfragen, warum und wozu an eine derartig großvolumige Kapitalerhöhung zu denken ist.

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: In der gegenwärtigen Situation auf den Finanzmärkten erscheint die Ermächtigung angemessen, um gegebenenfalls schnell handeln zu können.

TOP 8
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen die Wiederwahl von Deloitte & Touche GmbH, Hamburg zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 sprechen würde.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.