Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.06.09



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Hauptversammlung der Computec Media AG am 30.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die COMPUTEC MEDIA AG und den COMPUTEC MEDIA Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats - jeweils für das Geschäftsjahr 2008 - sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Obwohl die Firma Scoobs GmbH bereits finanziell stark angeschlagen war, wurde vor allem auf Betreiben des am 31.03.09 ausgeschiedenen früheren Vorstandsvorsitzenden Gözalan die Beteiligung auf 60% erhöht und viel Kapital in Scoobs investiert. Scoobs stellte Anfang Februar 09 ihre operative Geschäftstätigkeit ein. Das Konzernergebnis 2008 der Computec Media AG weist wieder einen Verlust von 1 Mio. € aus. Das negative Eigenkapital stieg auf minus 1,1 Mio. an. Dem bisherigen Vorstand kann keine Entlastung erteilt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Die strategische Beratung war richtig. Die Fehlgriffe im Zusammenhang mit Scoobs sind dem Vorstandsvorsitzenden anzulasten. Der Bericht des Aufsichtsrats erscheint vollständig.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach Schübel Brösztl & Partner GmbH zum Abschlussprüfer ist zuzustimmen. Negatives über diese Prüfungsgesellschaft ist nicht bekannt. Auch scheint eine unabhängige Prüfung wegen des regelmäßig alle 3 Jahre stattfindenden Wechsels im Prüfungsteam gewährleistet.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der wiederzuwählende Jürg Marquard ist Gesellschafter und Verwaltungspräsident der Marquard Media AG, Zug, die mit 91% Hauptaktionär der Computec Media AG ist. Die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Marquard, Freiherr von Hutten und Mangstl-von Sicherer, sowie die neu zur Wahl stehenden Dr.Brase und Dr.Rinderknecht scheinen aufgrund ihrer jahrelangen Tätigkeit hinreichend fachlich qualifiziert zu sein, die Aufgaben des Aufsichtsrats bei der angeschlagenen Computec Media AG zu erfüllen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und über die Anpassung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die zur Beschlussfassung stehende Herabsetzung des Grundkapitals ist im Zusammenhang mit TOP 7 (Aufhebung des bisherigen Kapitals) und TOP 8 (Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals) zu sehen.
Die Computec Media AG ist ein Sanierungsfall. Nach den erheblichen Verlusten aus der Geschäftstätigkeit ist eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich erforderlich. Um die Basis für eine gleichzeitige Kapitalerhöhung jedoch zu haben, muss ein schlüssiger Sanierungsplan vorliegen, dessen Aussicht auf Erfolg positiv eingeschätzt werden kann. Bisher wurde uns Aktionären noch kein Sanierungsplan vorgelegt. Eine Zustimmung zu den TOPs 6,7 und 8 kann deshalb derzeit nicht erfolgen.
Die SdK wird auf der Hauptversammlung die Vorlage eines Sanierungsplanes fordern. Sollte wider Erwarten noch ein schlüssiges Sanierungskonzept vorgestellt werden, dann werden wir unser Abstimmungsverhalten anpassen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, Anpassung der bisherigen bedingten Kapitalia sowie entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: siehe Ausführungen zu TOP 6

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals nebst Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: siehe Ausführungen zu TOP 6

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.