Hauptversammlung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt AG
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche
Rheinschiffahrt AG zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für das
Geschäftsjahr 2008 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben
nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des gebilligten Konzernabschlusses für
das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Dezember bis zum 31. Dezember 2008 der
KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, des Konzernlageberichts für
das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2008 sowie
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Die KD hat nahezu 100% der Schiffe an eine 100%-Tochter gegen
Kaufpreisstundung verkauft. Die Zustimmung der HV war und ist nicht
vorgesehen. Die Gründe der beabsichtigen Internationalisierung der
Flussschifffahrt erscheinen für eine Ausgliederung nicht ausreichend, zumal
diese mit erheblichen Strukturkosten verbunden ist und zu diesem Zweck die
lokalen Schiffe nicht eingesetzt werden können. Die Gesellschaft ist damit
nur noch eine \"leere\" Hülle mit hohen Pensionsverbindlichkeiten von EUR 3,2
Mio. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Verkauf der Tochtergesellschaft die Minderheitsaktionäre benachteiligt werden, da sie dann kein Auskunftsrecht und keine Einspruchsmöglichkeit bezüglich des Kaufpreises mehr haben. Die SdK fordert die Reintegration der Schiffe in die KD und
Rückabwicklung der Verträge. Die Ertragskraft der KD lässt zu wünschen
übrig. Trotz einer monopolähnlichen Marktstellung mit hohem Freizeit- und
Erholungswert fehlt seit Jahren ein nachhaltiges Unternehmenskonzept mit
einem Quantensprung im Umsatz und Ertrag.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Ablehnung
Begründung:
Der AR hat dem zweifelhaften Vermögenstransfer zustimmt oder ihn vermutlich
veranlasst. Die Gesellschaft ist zu ca. 98% in festen Händen und wird von
der Premicon Beteiligungs GmbH zu 77%, vermutlich vertreten durch den AR
Klaus Hildebrand, München, beherrscht. Der Bericht des Aufsichtsrats ist
ausführlich, aber allgemein gehalten. Konkrete Prüfungshandlungen sind nicht
sichtbar.
TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat
Ablehnung
Begründung:
Der Aufsichtsrat wird in seiner alten Besetzung neu gewählt. Aufgrund der
zweifelhaften Vermögenstransaktion ist er nicht wählbar.
Einzig Herr Dr. Achim Schloemer tritt neu hinzu. Seine Eignung ist auf der HV zu hinterfragen und zu prüfen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Ablehnung
Begründung:
Die BDO wird als Abschlussprüfer seit den fragwürdigen Vorgängen um die
Thielert AG von der SdK abgelehnt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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