Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.07.09



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Hauptversammlung der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt AG

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB, des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Dezember bis zum 31. Dezember 2008 der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt AG, des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Die KD hat nahezu 100% der Schiffe an eine 100%-Tochter gegen Kaufpreisstundung verkauft. Die Zustimmung der HV war und ist nicht vorgesehen. Die Gründe der beabsichtigen Internationalisierung der Flussschifffahrt erscheinen für eine Ausgliederung nicht ausreichend, zumal diese mit erheblichen Strukturkosten verbunden ist und zu diesem Zweck die lokalen Schiffe nicht eingesetzt werden können. Die Gesellschaft ist damit nur noch eine \"leere\" Hülle mit hohen Pensionsverbindlichkeiten von EUR 3,2 Mio. Es besteht die Gefahr, dass bei einem Verkauf der Tochtergesellschaft die Minderheitsaktionäre benachteiligt werden, da sie dann kein Auskunftsrecht und keine Einspruchsmöglichkeit bezüglich des Kaufpreises mehr haben. Die SdK fordert die Reintegration der Schiffe in die KD und Rückabwicklung der Verträge. Die Ertragskraft der KD lässt zu wünschen übrig. Trotz einer monopolähnlichen Marktstellung mit hohem Freizeit- und Erholungswert fehlt seit Jahren ein nachhaltiges Unternehmenskonzept mit einem Quantensprung im Umsatz und Ertrag.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Ablehnung
Begründung: Der AR hat dem zweifelhaften Vermögenstransfer zustimmt oder ihn vermutlich veranlasst. Die Gesellschaft ist zu ca. 98% in festen Händen und wird von der Premicon Beteiligungs GmbH zu 77%, vermutlich vertreten durch den AR Klaus Hildebrand, München, beherrscht. Der Bericht des Aufsichtsrats ist ausführlich, aber allgemein gehalten. Konkrete Prüfungshandlungen sind nicht sichtbar.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat wird in seiner alten Besetzung neu gewählt. Aufgrund der zweifelhaften Vermögenstransaktion ist er nicht wählbar. Einzig Herr Dr. Achim Schloemer tritt neu hinzu. Seine Eignung ist auf der HV zu hinterfragen und zu prüfen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Ablehnung
Begründung: Die BDO wird als Abschlussprüfer seit den fragwürdigen Vorgängen um die Thielert AG von der SdK abgelehnt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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