Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.06.09



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Kremlin AG am 26. Juni 2009 in Hamburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben im Lagebericht nach §§ 289 Abs. 4 Handelsgesetzbuch

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Noch offen
Begründung: Angesichts des bei der Kremlin AG bestehenden Anlageschwerpunktes auf vor allem unterbewerte russische Aktien des illiquiden Nebenwertebereiches verwundert das negative Ergebnis (Abschreibungen auf Finanzanlagen von ca. 5 Mio. €) unter den Bedingungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise nicht. Eine Wertaufholung im Zuge einer konjunkturellen Belebung erscheint hier durchaus möglich. Unverständlich ist für die SdK hingegen die abwartende Haltung von Vorstand und Aufsichtsrat, die anscheinend beschlossen haben eine „Politik der ruhigen Hand“ zu fahren und dem Aktionär stattdessen vorrechnen, wie lange die in der Gesellschaft vorhandene Liquidität bei unveränderten Kosten noch ausreicht. Aktive Gestaltung der unternehmerischen Zukunft sieht mit Sicherheit anders aus. Fragebedarf besteht zudem hinsichtlich der in Russland „verschwundenen“ Wertpapiere (450 T $) sowie der Zahlung einer erfolgsabhängigen Vergütung an den Vorstand.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008

Noch offen
Begründung: Siehe TOP 2!

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Noch offen
Begründung: Warum bereits nach vergleichsweise kurzer Prüftätigkeit ein Wechsel des Abschlussprüfers notwendig erscheint, ist durch den Aufsichtsrat noch zu begründen. Grundsätzlich bestehen gegen die neu vorgeschlagene Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft jedoch keine Bedenken.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Noch offen
Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Bormann als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats bestehen keine Einwände. Ob die Wiederwahl des bisherigen Aufsichtsrats unterstützt werden kann, hängt von der Aufklärung der unter TOP 2 angesprochenen Sachverhalte ab.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.