Hauptversammlung der Custodia Holding AG am 24.06.09. Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2008, des
Lageberichts des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2008
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorschlag der Verwaltung zur Ausschüttung wird zugestimmt. Hier zeigt sich, dass ein überlegter Umgang mit dem Bilanzgewinn auch eine Dividendenkontinuität sichert, wenn durch externe Einflüsse insbesondere im Bewertungsbereich der Jahresüberschuss negativ ausfällt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2008
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorstand wird Entlastung erteilt, da er seine Aufgabengebiete stets zielorientiert erarbeitet hat. Der ausgewiesene Fehlbetrag ergibt sich weitestgehend lediglich aus den Bewertungsmaßnahmen in der Bilanz dieser Holding.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben der Beratung des Vorstandes, der Überwachung und Kontrolle stets nachgekommen ist.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer
neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ablehnung
Begründung:
Die SdK lehnt den Aktienrückkauf ab, um einem möglichen Squeeze out nicht Vorschub zu leisten.
TOP 6
Beschlussfassung über eine Satzungsergänzung hinsichtlich der
Mitteilungspflichten von Inhabern wesentlicher Beteiligungen
Ablehnung
Begründung:
Aus SdK-Sicht wirkt die gesetzliche Neuregelung grundsätzlich transparenzerhöhend. Eine Ausnahmeregelung ist daher unnötig
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken. Daher erfolgt auch hier eine Zustimmung.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
|