Hauptversammlung der Curanum AG am 25.06.09. Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts der
CURANUM AG für das Geschäftsjahr 2008, des Konzernlageberichts für das
Geschäftsjahr 2008, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr
2008 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung:
Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, da er sich in dem von der SdK grundsätzlich geforderten Bereich einer Dividendenausschüttung von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses befindet.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Dem Vorstand ist komplett Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben stets nachgekommen ist und für die Gesellschaft und damit auch der Aktionäre erfolgreich umgesetzt hat.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung:
Dem Aufsichtsrat ist Entlastung zu erteilen, da er seinen Aufgaben der Beratung des Vorstandes, der Überwachung und Kontrolle stets nachgekommen ist.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Noch offen
Begründung:
Dieser Punkt ist auf der HV zu hinterfragen. Nach Beantwortung der Fragen wird die SdK eine Entscheidung treffen
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2005 sowie die
Schaffung eines genehmigten Kapitals 2009; Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Die vorgeschlagenen Höhe des genehmigten Kapitals für eine Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss und gegen Sacheinlage liegt bei den gesetzlich maximal zulässigen 50% des Grundkapitals. Die SdK lehnt dieses als zu weitgehend ab und fordert Kapitalerhöhungen unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals und gegen Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss auf höchstens 25% des Grundkapitals zu begrenzen. Umfangreichere Sacheinlagen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung abgewickelt werden
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur
Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes
Ablehnung
Begründung:
Nach Auffassung der SdK sollten die vorhandenen Mittel im operativen Geschäft und nicht für Aktienrückkäufe verwendet werden.
TOP 9
Beschlussfassung über Satzungsänderungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Zustimmung
Begründung:
Dem TOP 9 wird zugestimmt, da es lediglich eine Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben ist.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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