Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.06.09



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Hauptversammlung der Manz Automation AG am 16.06.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die Manz Automation AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2008 einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 <

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns <

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, obwohl der Vorschlag der Gesellschaft nicht mit den grundsätzlichen Erwartungen der SdK übereinstimmt. Da aber die Gesellschaft eine weitere Wachstumsphase aus Sicht der SdK glaubhaft darstellt, hält die Schutzgemeinschaft eine Finanzierung aus dem eigenem Cash Flow für vorteilhafter, als eine Fremdfinanzierung durch die Banken. Auf Grund der Finanzkrise ist ohnehin zu begrüßen, wenn die Gesellschaft über eine hohe Liquidität verfügt. Auch hat die Gesellschaft in der Vergangenheit gezeigt, dass über das zurückgelegte Wachstum auch der Aktienkurs entsprechend nach oben zu bewegen ist und damit im Markt glaubwürdig ankommt. Insofern wird hier ein weiterer Vertrauensvorschuss gegenüber der Gesellschaft und dem Management gezeigt. Allerdings wird damit auch die Erwartung verbunden, dass mit dem nun veranschlagten Wachstumsschub die Gesellschaft auch in die Lage versetzt wird, in eine Dividendenzahlung einzusteigen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 <

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten, da er seine Verantwortung stets wahrgenommen hat. Er hat durch eine Vielzahl von geeigneten Maßnahmen gezeigt, dass er den Ausbau der Gesellschaft nicht nur durch organisches Wachstum sondern auch durch geschickte Zukäufe steigern konnte. Damit hat er auch dazu beigetragen, den Wert für die Aktionäre zu steigern.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 <

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt, da er seinen Aufgaben der Beratung und Überwachung des Vorstandes aus unserer Sicht stets nachgekommen ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2009 <

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen keine Bedenken. Daher kann hier eine Zustimmung erfolgen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung der Satzung <

Zustimmung
Begründung: Der Erhöhung des Grundkapitals um 50 % mit einem Bezugsrecht für die Aktionäre wird unter den gegebenen Einschränkungen zugestimmt.

TOP 7
Beschlussfassung über Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung und die Änderung der Satzung <

Zustimmung
Begründung: Der Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Weg der Datenkommunikation wird zugestimmt, da der Weg zukunftsweisend ist. Der Vorschlag dient auch einer Vereinfachung und damit verbunden Kosteneinsparung in der Gesellschaft.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien <

Noch offen
Begründung: Dem Erwerb eigener Aktien wird zugestimmt, da es hier um den Manz Performence Share Plan und im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen geht. Nicht nachvollziehbar ist die geforderte Berechtigung zum Einzug der Aktien. Dies ist insbesondere fragwürdig, da mit gleicher Hauptversammlung neben einem Dividendenverzicht die Aktionäre zu einer Kapitalerhöhung aufgefordert werden. Das lässt den Schluss zu, dass die Aktionäre ihr Kapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, damit die Gesellschaft Aktien vom Markt nimmt. Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung seine inneren Beweggründe darlegen müssen. Daher wird eine endgültige Festlegung dieser Abstimmung erst auf der Hauptversammlung festzulegen sein.

Die SdK behält sich vor, das endgültige Abstimmverhalten auf der Hauptversammlung zu treffen.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.