Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.07.09



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Hauptversammlung der STRABAG AG am 03.07.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31. Dezember 2008, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Generell ist die Ausschüttung zu niedrig, da zwar 36% des Bilanzgewinns aber nur 7,5% des Konzern-Jahresüberschusses ausgeschüttet werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Grossteil des Gewinns bei der österreichischen 35%-Beteiligung BHB angefallen ist, die aber ihrerseits aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage keine Ausschüttung vorgenommen hat. Außerdem ist der Verkehrswegebau ein sehr cash-intensives Geschäft, da die überwiegend öffentlichen Auftraggeber erst nach vollständiger Auftragserledigung Zahlungen leisten. Daher wird der vorgesehenen Dividende (noch) zugestimmt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein gutes Jahresergebnis 2008 erwirtschaftet. Das Volumen der auslaufenden Hochbau-Projekte konnte überkompensiert werden. Durch die Fokussierung auf den Verkehrswegebau und auf die erforderlichen Vormaterialien (Baustoffe) ist das Unternehmen gut aufgestellt, insbesondere im Hinblick auf die besonderen Infrastrukturprogramme der öffentlichen Hand, die voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2009 greifen werden. Die Einbindung in den österreichischen Strabag SE-Konzern (90% der Aktien nach dem Übernahmeangebot aus 2008) bleibt zwar rechtlich weiterhin fraglich, zahlt sich wirtschaftlich aber aus.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil am Erfolg der Gesellschaft innerhalb des Strabag SE-Konzerns. Es ist davon auszugehen, dass er in der neuen Zusammensetzung mit 4 nicht-konzerngebundenen Mitgliedern eine eigenständige Rolle in der Überwachung und Beratung des Vorstands eingenommen hat, auch wenn die Mitglieder ebenfalls in anderen Aufsichtsräten des Konzerns vertreten sind.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen AP Warth & Klein bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien sowie entsprechende Satzungsänderungen.

Zustimmung
Begründung: Nachdem die österreichische Strabag SE jetzt ca. 90% der Aktien hält und der Kreis der freien Aktionäre deutlich geschrumpft ist, ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, dass die Gesellschaft mit ihren Aktionären direkt kommunizieren kann.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.