Hauptversammlung der STRABAG AG am 03.07.2009
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31. Dezember 2008, des mit
dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts,
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008, des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Generell ist die Ausschüttung zu niedrig, da zwar 36% des
Bilanzgewinns aber nur 7,5% des Konzern-Jahresüberschusses ausgeschüttet
werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Grossteil des
Gewinns bei der österreichischen 35%-Beteiligung BHB angefallen ist, die
aber ihrerseits aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage keine Ausschüttung
vorgenommen hat. Außerdem ist der Verkehrswegebau ein sehr cash-intensives
Geschäft, da die überwiegend öffentlichen Auftraggeber erst nach
vollständiger Auftragserledigung Zahlungen leisten. Daher wird der
vorgesehenen Dividende (noch) zugestimmt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein gutes Jahresergebnis 2008 erwirtschaftet.
Das Volumen der auslaufenden Hochbau-Projekte konnte überkompensiert werden.
Durch die Fokussierung auf den Verkehrswegebau und auf die erforderlichen
Vormaterialien (Baustoffe) ist das Unternehmen gut aufgestellt, insbesondere
im Hinblick auf die besonderen Infrastrukturprogramme der öffentlichen Hand,
die voraussichtlich ab der 2. Jahreshälfte 2009 greifen werden. Die
Einbindung in den österreichischen Strabag SE-Konzern (90% der Aktien nach
dem Übernahmeangebot aus 2008) bleibt zwar rechtlich weiterhin fraglich,
zahlt sich wirtschaftlich aber aus.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil am Erfolg der
Gesellschaft innerhalb des Strabag SE-Konzerns. Es ist davon auszugehen,
dass er in der neuen Zusammensetzung mit 4 nicht-konzerngebundenen
Mitgliedern eine eigenständige Rolle in der Überwachung und Beratung des
Vorstands eingenommen hat, auch wenn die Mitglieder ebenfalls in anderen
Aufsichtsräten des Konzerns vertreten sind.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl des bisherigen AP Warth & Klein bestehen
keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien sowie
entsprechende Satzungsänderungen.
Zustimmung
Begründung: Nachdem die österreichische Strabag SE jetzt ca. 90% der Aktien
hält und der Kreis der freien Aktionäre deutlich geschrumpft ist, ist es
betriebswirtschaftlich sinnvoll, dass die Gesellschaft mit ihren Aktionären
direkt kommunizieren kann.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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